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Lottos dürfen ab nächstem Jahr nur noch gemeinnützigen Zwecken dienen

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Für Lottos, welche professionelle Anbieter mit Vereinen durchführen, besteht in Zukunft keine rechtliche Basis mehr. Dies deuteten schon das 2018 genehmigte Geldspielgesetz und die Verordnungen des Bundes an. Nun setzen die Westschweizer Kantone, darunter Freiburg, dies konsequent um. Ein Konkordat der Westschweizer Kantone hat dazu gestern gemeinsame Richtlinien vorgestellt; die Kantone werden diese in Ausführungsgesetze übernehmen. Vereine können weiterhin Lottos selber organisieren, oder sie müssen mit einer gemeinnützigen Organisation zusammenspannen. Die Loterie Romande prüft derzeit die Option, darf aber daran nichts verdienen. Die Kantone regeln neu auch Pokerturniere ausserhalb von Casinos und verbieten lokale Wetten.

uh

Bericht Seite 2

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