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LSVA nicht für Gemeinden

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LSVA nicht für Gemeinden

Staatsrat will Gelder flexibel verwenden

Der Staatsrat will den kantonalen Anteil an der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) nicht zweckgebunden der Strassenrechnung zuteilen. Ebenso wenig will er 30 Prozent der Erträge an die Gemeinden weiterleiten.

Der Anteil des Kantons Freiburg an der LSVA beträgt gemäss Budget 12,5 Millionen Franken. Dieser Betrag ist höher als in den Jahren zuvor, da seit dem 1. Januar höhere Abgaben bezahlt werden müssen. Trotzdem will der Staatsrat nicht einen Teil dieser Einnahmen an die Gemeinden weiterleiten.

Dies hatten Heinrich Heiter (SVP, Gurmels) und Pierre-André Page (SVP, Châtonnaye) in einer Motion verlangt. 30 Prozent halten die beiden Grossräte für angemessen. Der Schwerverkehr belaste und beschädige schliesslich nicht nur die Kantonalstrassen, sondern auch die von Lastwagen befahrenen Gemeindestrassen.

Kanton braucht Geld selbst

Davon will der Staatsrat nichts wissen. «Es wäre völlig verkehrt, dem Staat einen Teil der ihm zukommenden LSVA-Verträge vorzuenthalten», hält er in seiner Antwort fest. Die finanziellen Mittel des Kantons seien derzeit ungenügend, namentlich für den Unterhalt der Kantonalstrassen und für den Lärmschutz. Die Strassenrechnung des Staats sei schon jetzt defizitär. Zudem werde er in naher Zukunft viel Geld in Grossprojekte wie die Poyabrücke oder die Umfahrung von Bulle stecken. Auf den Punkt gebracht: Der Kanton braucht das Geld selbst.

«Die Gemeinden verfügen bereits über gesetzliche Grundlagen, um sich die benötigten finanziellen Mittel für Aufgaben im Bereich der Strassen zu beschaffen», steht weiter. So können sie bei den Grundeigentümern Beiträge an die Erschliessungskosten erheben. Parkbussen aus blauen Zonen und Parkometern flössen ebenfalls den Gemeinden zu und aus den Einnahmen aus der Besteuerung von Motorfahrzeugen und Anhängern seien sie auch beteiligt. Der Staatsrat beantragt deshalb, die Motion abzulehnen.

Damit tanzt der Staatsrat im nationalen Vergleich nicht aus der Reihe. Nur gerade in Bern, Luzern und St. Gallen wird ein Teil der LSVA-Einnahmen an die Gemeinden weitergeleitet.

Gelder nicht zweckbinden

Die Einnahmen aus der LSVA werden im Budget des Tiefbauamts eingetragen und faktisch deshalb vollständig für die Kantonsstrassen verwendet. Der Staatsrat will jedoch nicht gesetzlich festhalten, dass die Einnahmen zweckgebunden der Strassenrechnung zugeteilt werden, wie dies Grossrat Markus Bapst (CVP, Düdingen) in einer Motion verlangt hatte. «Eine Zweckbindung würde eine zusätzliche Unsicherheit mit sich bringen, da heute nicht klar ist, wie hoch die Beiträge des Bundes in Zukunft sein werden», schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. Zwar habe man dieselben Ziele wie der Motionär (z. B. die Beiträge für den Unterhalt der Kantonsstrassen zu erhöhen oder Lärmschutz- und Verkehrsberuhigungsmassnahmen zu verwirklichen). Man wolle aber bei der Verteilung finanzieller Ressourcen möglichst flexibel bleiben.

Der Staatsrat verpflichtet sich aber, im Voranschlag der Laufenden Rechnung die für den Strassenunterhalt notwendigen Mittel vorzusehen. Auf diese Weise werden die LSVA-Erträge indirekt doch für die Strassen eingesetzt. fm

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