Das Bundesgericht hat die lebenslange Verwahrung des Mörders von Lucie aufgehoben. Laut den Richtern darf die Massnahme nur angeordnet werden, wenn der Täter auch tatsächlich auf Lebzeiten als unbehandelbar erachtet wird. Das sei hier nicht der Fall. Damit hat das Bundesgericht die Beschwerde des Täters gutgeheissen und den Entscheid des Aargauer Obergerichts aufgehoben. An der lebenslänglichen Freiheitsstrafe ändert das Urteil nichts. Der Mann hatte im März 2009 das 16-jährige Freiburger Au-pair-Mädchen Lucie Trezzini bestialisch ermordet. sda
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