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Mängel bei drei Vierteln der Kontrollen

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Ein lauter Seufzer entfuhr der Präsidentin des Gerichts des Seebezirks, Sandrine Schaller Walker, an der gestrigen Verhandlung in Granges-Paccot. Schon wieder gab ihr der Beschuldigte eine Antwort, die sie offensichtlich ganz und gar nicht nachvollziehen konnte. Der ehemalige Betreiber eines asiatischen Restaurants versuchte ihr zu erklären, warum er gegen einen Strafbefehl erst ein ganzes Jahr später Einsprache erhoben hatte. Damit hatte er die Frist von 10 Tagen weit überschritten. «Ich hatte keinen Schlüssel für den Briefkasten», sagte der 46-Jährige mit kambodschanischen Wurzeln.

Es wäre jedoch besser gewesen, er hätte die Post der Staatsanwaltschaft lesen können. Denn per Strafbefehl wurde der Restaurantbetreiber zweimal verurteilt: wegen Verstosses gegen das Lebensmittelgesetz sowie wegen der Beschäftigung und Beherbergung eines Ausländers ohne Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung (siehe Kästen). Die beiden Strafbefehle seien nichtig, weil sie seinem Mandanten nicht ordnungsgemäss zugestellt worden seien, sagte Anwalt Jean-Marie Favre.

Küchenchef soll schuld sein

Für die fehlende Post, die mangelnde Hygiene im Restaurant und den Ausländer ohne Bewilligung machte der Beschuldigte seinen früheren, vor Gericht abwesenden Küchenchef verantwortlich: «Er hatte die ganze Entscheidungskraft über das Restaurant.» Der Küchenchef war Präsident der mittlerweile im Handelsregister gelöschten AG, die das Restaurant betrieb. Der Beschuldigte war Mitglied dieser AG und Inhaber des Wirtepatents.

Die Gerichtspräsidentin hakte nach: «Die Staatsanwaltschaft schickte die Post an Ihre Wohnadresse, nicht an die Adresse des Restaurants.» Antwort des Beschuldigten: «An meiner Wohnadresse waren die Beschäftigten des Restaurants untergebracht. Der Küchenchef hatte als Präsident den Schlüssel für den Briefkasten.» – «Haben Sie nie Briefe erhalten?» – «Der Küchenchef gab mir manchmal Briefe und sagte, er übernehme die Bussgelder; ich müsse mir keine Sorgen machen.» – «Warum haben Sie sich Ihre Briefe nicht postlagernd zusenden lassen?» – «Das hätte Geld gekostet, und ich hatte Vertrauen in den Küchenchef.» – «Es hätte nicht so viel gekostet wie ein Gerichtsverfahren. Störte Sie das nicht wegen privater Briefe?» – «Ich erhalte keine privaten Briefe.»

Chinesische Mafia

Im selben Stil lief das Gespräch im Gerichtssaal ab, als zwei Inspektionen des Amts für Lebensmittelsicherheit thematisiert wurden. Das Amt hatte zum Teil wiederholt festgestellt, dass sich in der Küche schmutzige Kisten befanden, der Kühlraum nicht kalt genug war, Papier zum Händetrocknen im Arbeitsbereich fehlte und das Formular für die Selbstkontrolle in Gastrobetrieben nicht ausgefüllt worden war. Letzteres war bei beiden Kontrollen bemängelt worden. «Warum haben Sie nicht reagiert, als der Küchenchef das Formular weiterhin nicht ausfüllte? Warum haben Sie das nicht selbst in die Hand genommen?» – «Der Küchenchef verlangte so viele Sachen von mir, dass ich keine Zeit dafür hatte.»

Bei einer Befragung durch die Polizei habe er sich nicht getraut zu sagen, dass der Küchenchef alle Entscheidungen treffe. «Er hat mich bedroht, und er hat Bekannte in der chinesischen Mafia in der Westschweiz.» Das hat den Beschuldigten aber nicht davon abgehalten, in Frankreich den Rechtsweg gegen den Küchenchef zu beschreiten. Wegen dessen Verfehlungen habe er bereits im Gefängnis gesessen. Ihr Urteil will die Gerichtspräsidentin demnächst fällen.

Zahlen und Fakten

Die Ergebnisse von 1209 Gastro-Kontrollen

Mangelnde Sauberkeit von Utensilien, Maschinen und Räumlichkeiten, Mängel bei der Trennung von verzehrfertigen und nicht verzehrfertigen Lebensmitteln sowie nicht datierte Lebensmittel: Das sind die häufigsten Mängel, die das Freiburger Amt für Lebensmittelsicherheit bei seinen Inspektionen im Kanton Freiburg feststellt. 1209 Kontrollen seien 2019 in Restaurants, Betriebs- und Schulkantinen, Imbissbuden, Take-away-Betrieben, Krankenhäusern und medizinisch-sozialen Einrichtungen durchgeführt worden, teilt das Amt auf Anfrage mit. Bei 74,6 Prozent der Inspektionen hätten die Kontrolleure Mängel notiert. Dieser Wert ist nicht gleichzusetzen mit der Anzahl beanstandeter Küchen, denn ein Betrieb kann in einem Jahr mehrmals kontrolliert werden. Unter den 902 Beanstandungen waren 423 Mal signifikante Probleme in Bezug auf Produkte sowie Prozesse und Aktivitäten aufgelistet, darunter 20 Mal in Form von ernsthaften Hygienemängeln. Im Corona-Jahr 2020 notierte das Amt bei 77,4 Prozent der 834 Kontrollen Mängel. In diesen 646 Fällen seien 318 Mal signifikante Probleme bei Produkten, Prozessen und Aktivitäten festgestellt worden, darunter 11 Mal ernsthafte Hygienemängel.

jmw

Zahlen und Fakten

Illegal Beschäftigte vor den Gästen versteckt

Die illegale Beschäftigung von Ausländern im Gaststättengewerbe bezeichnet das Amt für den Arbeitsmarkt auf Anfrage als «durchaus üblich, wie auch im Baugewerbe». Mitarbeiter ohne Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung einzusetzen, sei vor allem in asiatischen Restaurants verbreitet. Diese Personen würden untergeordnete Funktionen übernehmen als Küchenhilfe oder Geschirrspüler. Für die Gäste seien sie nie sichtbar. Das Amt beschreibt ein strategisches Vorgehen: Alle paar Wochen würden die Mitarbeiter in einen anderen Betrieb weitergeschickt. «Diese Mobilität erlaubt es ihnen, dem Radar der Behörden lange zu entgehen. Es handelt sich um organisierte Menschenhandelsnetzwerke, die Menschen beschäftigen, die die Sprache nicht sprechen und deren Pässe eingezogen wurden.» Bei den 153 kontrollierten Unternehmen im Jahr 2019 mit 488 Mitarbeitern hätten die Inspektoren bei 61 Mitarbeitern mutmassliche Verstösse bezüglich der Arbeitserlaubnis festgestellt und bei 248 Mitarbeitern einen Verdacht auf Verstösse bezüglich Arbeitserlaubnis, Sozialversicherungen und Quellensteuer. Ob der Verdacht berechtigt sei, werde nach den Kontrollen durch die jeweils zuständigen Ämter geprüft.

jmw

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