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«Magier» soll nach Geisterbeschwörung zur Prostitution geraten haben

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Autor: Carolin Foehr

Freiburg«Es war einmal im tiefen Wald zu später Stund, da riefen sie den Zauberer um Rat.» So könnte diese kuriose Geschichte beginnen: Jahrelang praktizierte ein im Waadtland ansässiger Brasilianer im Kanton Freiburg geheime Sitzungen, Beschwörungen und magische Rituale.

Eine gemietete Wohnung in Villars-sur-Glâne diente ihm als Altarraum, oftmals traf er seine (zumeist weiblichen) Kunden auch im Wald. Dort rief er mit Rinder- und Schafherzen, Kerzen und Pülverchen Geister an – frühere Liebhaber zum Beispiel. Aus Karten las er die Zukunft und verabreichte den Teilnehmern pflanzliche Heilmittel.

Heilendes Feuer

In mindestens einem Fall habe der 30-Jährige versucht, einen Kranken zu heilen, schreibt der Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser in einer gestrigen Mitteilung: «Er zündete seine in Alkohol getauchten Hände an und strich damit über den Körper des Opfers.»

Solche Praktiken sind zwar nicht jedermanns Sache, an sich aber nicht verboten. Im November 2007 erstatteten jedoch drei Teilnehmerinnen Anzeige gegen den Zauberer. Grund: Er habe ihre Lage ausgenutzt und Unsummen für seine Dienste verlangt. Zwischen mehreren zehntausend und hunderttausend Franken habe der Hokuspokus sie gekostet.

Magier streitet ab

Der Brasilianer soll zudem ein Opfer dazu aufgefordert haben, durch Prostitution das mangelnde Geld aufzutreiben. Den Vorwurf bestreitet der Magier ebenso wie die Höhe der verlangten Summen. Die seit Dezember 2007 in Zusammenarbeit mit den brasilianischen Justizbehörden laufende Untersuchung habe aber interessante Details ans Licht gebracht, die dies bestätigten, so Jean-Luc Mooser auf Anfrage.

«Der Tatbestand des Wuchers ist schwieriger zu beweisen», meint der Untersuchungsrichter weiter. Schuldig sei, wer die Zwangslage, die Abhängigkeit, die Unerfahrenheit oder die Schwäche im Urteilsvermögen des Opfers ausnütze. Ob dies bei den Klägerinnen der Fall gewesen sei, müsse das Gericht im kommenden Frühling entscheiden. Auf Zuführung zur Prostitution stehen maximal zehn, auf Wucher fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Nachdem der Brasilianer Ende 2007 einen Monat lang in Untersuchungshaft sass, wurde er gegen Kaution wieder auf freien Fuss gesetzt.

Ähnliche Fälle bekannt

Solch ein Fall der Zauberei sei ihm noch nicht untergekommen, erzählt Mooser. Hingegen käme es ab und zu vor, dass ähnliche Vorwürfe gegen afrikanische Heiler, sogenannte Marabouts, erhoben würden. Diese würden aber hauptsächlich «nur» in Karten die Zukunft lesen.

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