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Man darf auch zuhause bleiben

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Kommentar

Autor: Hannes Währer

Man darf auch zuhause bleiben

Eine Gemeindeversammlung ist kein Sandkastenspiel. Bürgerinnen und Bürger haben gewichtige Entscheide zu treffen, die ihnen jeweils vom Gemeinderat vorgelegt werden. Kritik an der gewählten Exekutive gehört dazu: Nicht selten ist sie berechtigt und verhilft dazu, Fehlentwicklungen aufzuzeigen und zu korrigieren. Gegen eine harte Argumentation, die sachlich korrekt ist, ist nichts einzuwenden. Dies auszuhalten gehört für Gemeinderäte zum Job. Es wäre sogar korrekt, einen Gemeinderat der Gaunerei zu bezichtigen, wenn daraus auch die Konsequenzen gezogen und eine Anzeige eingeleitet bzw. eine Untersuchung der angeblichen Missstände in die Wege geleitet würde. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich schlicht und einfach um eine Frechheit. Die Gemeindeversammlung ist weder ein Schlachtfeld noch der Platz, um sich «therapeutisch» zu erleichtern, indem man den Gemeinderat verbal mit Dreck bewirft. Immer mehr Gemeinden tun sich schwer damit, Personen für die Exekutive zu finden. Was einen dort erwartet, ist oft viel Arbeit für eine geringe Gegenleistung. Fehlt dann auch noch der letzte Rest von Respekt, muss man sich nicht wundern, wenn Gemeinderäte die Konsequenzen ziehen. Bürgerinnen und Bürger, die an der direkten Demokratie partizipieren wollen, sollten auch die Spielregeln einhalten. Wer dazu nicht willens oder in der Lage ist, darf auch zuhause bleiben.

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