Am 7. Dezember des vergangenen Jahres begoss ein 42-Jähriger aus Marly das St.-Nikolaus-Fest reichlich. Trotzdem setzte er sich kurz nach 2 Uhr in sein Auto, um von Freiburg nach Hause zu fahren. Weit kam er allerdings nicht: Er fuhr bis zu einem Parkfeld, das für die Polizei reserviert ist. Dort schlief er ein – bei laufendem Motor. Nicht überraschend, dass er Beamten der Kantonspolizei Freiburg auffiel. Sie berechneten, dass er einen Alkoholblutwert von bis zu 1,99 Promille gehabt hatte, als er sich hinter das Steuer gesetzt hatte.
Der Mann war bereits 2005 und 2011 wegen Alkohol am Steuer verurteilt worden. Deshalb stellt ihm Staatsanwalt Jean-Frédéric Schmutz im Strafbefehl eine ungünstige Prognose; er kommt zum Schluss, dass eine bedingte Strafe nicht möglich sei. Er verurteilt den Mann wegen Trunkenheit am Steuer zu 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit – und zu einer Busse von 40 Franken, weil er auf dem für die Polizei reservierten Parkfeld parkiert hat. Dazu kommen Verfahrenskosten in der Höhe von 688 Franken. njb