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Mangelhafte Abrechnung

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Untertitel: Post hat zu kleinen Gewinn ausgewiesen

Die Post verdankt der Grundversorgung – dazu gehört etwa das Briefmonopol, adressierte Pakete bis 20 Kilogramm, adressierte Zeitungen und Zeitschriften sowie Bareinzahlungen und Auszahlungen – zu einem guten Teil ihr Rekordergebnis von 837 Millionen Franken.

Wie die Prüfung durch eine Revisionsgesellschaft ergab, hielt sich die Post allerdings nicht voll an die gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere wurden der Grundversorgung kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen belastet, die nicht anfielen. Gleichzeitig wurden ihr Gewinne aus Immobilienverkäufen und aus der Konzerntresorerie nicht anteilsmässig gutgeschrieben. Werden diese Mängel korrigiert, beträgt der Gewinn in der Grundversorgung statt der ausgewiesenen 522 Millionen effektiv 776 Millionen Franken oder noch mehr. Für die Zukunft erwartet Martin Kaiser, Leiter der Postregulationsbehörde (PostReg) «unmissverständlich» eine korrekte Umsetzung der Gesetzesvorgaben.
Offenbar gebe es bei der Ausweisung der Kosten des Universaldienstes unterschiedliche Interpretationen der Postverordnung, konterte die Post die erhobenen Vorwürfe. Sie führe ihre Rechnungen nach anerkannten Standards und weise die Kosten des Universaldienstes angemessen aus. Zur Klärung verlangt die Post eine unabhängige Überprüfung.

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