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Mann arbeitete ohne Erlaubnis am Sensebett

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 Gleich gegen vier Gesetze und ein Reglement hat ein in Plaffeien wohnhafter Mann verstossen, als er sich in Rufenen in Plaffeien am Ufer der Sense und in deren Bachbett zu schaffen machte. Im Oktober des letzten Jahres führte der Mann Verbauungen des Ufers mit Rohbäumen aus dem Sensebett durch. Auch schüttete er Kies und Steine aus dem Sensebett auf und befuhr dieses schliesslich mit einem Traktor.

Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den Mann per Strafbefehl des Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, des Vergehens gegen das Bundesgesetz über die Fischerei, der Widerhandlungen gegen das Gewässergesetz, der Widerhandlungen gegen das Natur- und Landschaftsschutzgesetz sowie der Widerhandlungen gegen das Natur- und Landschaftsschutzreglement für schuldig befunden.

Bedingte Strafe und Busse

Staatsanwältin Liliane Hauser hat den Mann nun zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 70 Franken verurteilt, wobei sie einen bedingten Strafvollzug mit einer Probezeit von zwei Jahren gewährt. Zudem muss der Mann eine Busse von 500 Franken bezahlen. Hinzu kommen Gebühren und Dossierkosten von insgesamt 295 Franken. rb

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