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Mann erhält fünf Jahre Gefängnis wegen sexuellen Missbrauchs

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Der 63-jährige Mann hat die Enkelin seiner damaligen Frau zu sexuellen Handlungen erpresst (siehe FN vom 15. November). Nun wurde er zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Strafgericht des Saanebezirks ordnete seine Verhaftung direkt am Anschluss an die Verhandlung an. Deswegen wurde der Verurteilte gestern in Handschellen von zwei Polizisten aus dem Gerichtssaal direkt in eine Gefängniszelle gebracht. In die Wohnung, in der er nach der Scheidung von seiner früheren Ehefrau lebt, kann er nicht mehr zurückkehren. Die Richter verurteilten den Mann serbischer Herkunft wegen sexueller Handlungen mit einem Kind, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Pornografie. Neben einer fünfjährigen Gefängnisstrafe wurde der Zieh-Grossvater zu einer Genugtuungszahlung von 20 000 Franken an das Opfer verurteilt.

Psychischen Druck angewandt

Der Missbrauch an der jungen Frau hatte im Jahr 2013 begonnen. Damals war das Opfer erst 14 Jahre alt. Das Mädchen lebte seit dem Alter von sechs Jahren bei der Grossmutter, weil seine Mutter aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage war, sich um ihr Kind zu kümmern. Ausserdem sollte sie nach der Scheidung von ihrem Schweizer Mann ausgeschafft werden. Der gestern Verurteilte war damals der Ehemann der Grossmutter. Er lebte mit dem Mädchen unter einem Dach und entwickelte sich zu einer Art Ziehvater.

Diese Beziehung habe er auf «schändliche», «schmutzige» und «niederträchtige» Art ausgenutzt, meinte Gerichtspräsident Alain Gautschi. Die Aussagen des Verurteilten, wonach die sexuelle Beziehung mit dem Einverständnis des Mädchens stattgefunden habe, fegten die Richter vom Tisch. Vielmehr habe der Mittsechziger Druck auf das Mädchen ausgeübt und sie emotional erpresst. So drohte er ihr, sie zerstöre die Familie und er komme ins Gefängnis, wenn sie jemandem von den Vorkommnissen erzähle. Das Mädchen, das in seinem Leben bereits Verlusterfahrungen erlitten hatte, schwieg so lange, bis sie den Missbrauch nicht mehr ertrug.

Der Verurteilte wurde direkt nach der Verhandlung verhaftet, weil erhöhte Fluchtgefahr bestand. Als Doppelbürger unterhalte er Beziehungen in seinem Heimatland, und die Gefahr bestehe, dass er versuche, sich der Strafe durch die Flucht nach Serbien zu entziehen.

bearbeitet von fg/FN

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