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Mann missbraucht die Enkelin seiner Frau

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Ein 63-jähriger Mann hat seine Vertrauensstellung ausgenutzt und die Enkelin seiner Ex-Frau mehrfach sexuell missbraucht. Der Staatsanwalt fordert eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren. Das Strafgericht des Saanebezirks urteilt am 21. November.

Eine junge Frau wurde 2013 mehrfach von einem Mann sexuell missbraucht. Besonders schlimm daran: Ihr Peiniger lebte mit ihr unter einem Dach. Er war zu jener Zeit der Ehemann ihrer Grossmutter und damit eine Art Ziehvater für die junge Frau. Gestern wurde der Fall nun vor dem Strafgericht des Saanebezirks verhandelt.

Der heute 63-jährige Mann serbischer Herkunft hatte insgesamt drei Mal Geschlechtsverkehr mit dem damals 14-jährigen Mädchen vollzogen. Weiter sei es zu verschiedenen «Verwöhneinheiten» gekommen, wie der Angeklagte bei der Vernehmung zugegeben hatte.

Das Mädchen hatte seit dem sechsten Lebensjahr bei seiner Grossmutter und deren Ehemann gelebt, weil seine Mutter in Armut lebte und sich nach der Scheidung von ihrem Schweizer Mann nicht um sie kümmern konnte. So wurde der Angeklagte zum Ersatzvater und Vertrauten des Opfers.

Unter Druck gesetzt

Als Druckmittel habe er «nie Gewalt angewendet» oder «ihr das Messer an den Hals gehalten», sagte gestern der Angeklagte. Hingegen habe er seiner Ziehtochter als Belohnung jeweils erlaubt, seinen Computer mit Internetzugang zu benutzen. Er habe ihr nicht nur gestattet, mit ihren Freunden zu chatten, sondern ihr auch eine Handtasche gekauft.

Neben derartigen Belohnungen setzte der Mann das Mädchen mehrfach unter psychischen Druck und zwang sie mit Drohungen zum Stillschweigen. Sie zerstöre die Familie, wenn sie von den Vorkommnissen erzähle, drohte er ihr etwa.

Als die Mutter des Mädchens durch die Polizei von den Übergriffen erfuhr, rief sie den Mann an, um ihn zur Rede zu stellen. «Er sagte mir, die Polizisten würden lügen», erinnerte sich gestern die Frau. Doch inzwischen hatte es sich der Mann anders überlegt und gegenüber den Ermittlern alle Vorwürfe zugegeben. Der Angeklagte hofft, mit einer Verurteilung wegen sexuellen Handlungen mit Kindern und Pornografie davonzukommen. Er hatte seinem Opfer auch Sexfilme gezeigt und ihr gesagt, er wünsche sich das Gleiche von ihr. Vor Gerichtspräsident Alain Gautschi zeigte sich der Angeklagte gestern nur beschränkt einsichtig. So meinte er etwa, auch das Mädchen habe ihn angemacht. Ausserdem sagte er Dinge wie «Sie hätte Nein sagen können» und «Sie hat nie geschrien».

Das Opfer sass ebenfalls im Gerichtssaal und musste die Aussagen ihres Peinigers anhören. Die junge Frau ist heute noch traumatisiert und muss mit Antidepressiva behandelt werden.

Fünf Jahre Gefängnis gefordert

Verteidiger Benoît Sansonnens führte an, sein Mandant habe das Mädchen weder vergewaltigt noch sexuell genötigt. Deshalb forderte er für den Angeklagten eine Strafe auf Bewährung.

Staatsanwalt Frédéric Chassot hingegen griff das Plädoyer des Verteidigers heftig an. Laut dem Strafgesetzbuch sei die Anwendung körperlicher Gewalt nicht Voraussetzung für eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung. Es reiche aus, psychischen Druck auszuüben und ein bestehendes Abhängigkeitsverhältnis auszunutzen. Und dies treffe beim Angeklagten zweifelsohne zu, so der Staatsanwalt. Er forderte deshalb eine Haftstrafe von fünf Jahren.

Das Strafgericht des Saanebezirks fällt sein Urteil am 21. November.

bearbeitet von fg/FN

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