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Mann missbrauchte Stieftochter sexuell

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Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Pornografie: Ein 52-jähriger Mann ist angeklagt, seine Stieftochter während dreier Jahre missbraucht zu haben. Das Mädchen war beim ersten Geschlechtsverkehr zwölf Jahre alt. Gestern musste sich der Beschuldigte vor dem Strafgericht in Tafers verantworten. Er befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug in Bellechasse.

Von Mutter verlassen

Als die Tochter etwa vier Jahre alt war, verliess die Mutter ihre Familie und reiste von Rumänien nach Italien. 2011 holte sie ihre Tochter zu sich und ihrem neuen Ehemann in den Sensebezirk. Drei Jahre später, im Sommer 2014, näherte sich der Stiefvater erstmals dem Mädchen. «Nachdem ich sie das erste Mal berührt hatte, hat sie mir Videos von sich zugesendet, die mich dazu einladen sollten. Als ich mich wehren wollte, sagte sie mir, ich sei nicht ihr Vater», sagte der Angeklagte gestern in Tafers, dessen Aussagen eine Italienisch-Dolmetscherin übersetzte. Eine Woche später sei es zum ersten Geschlechtsverkehr gekommen. Er bestätigte, dass es in manchen Wochen drei bis vier Mal zu sexuellen Handlungen kam. Er bereue diese Taten, doch seien die Handlungen einvernehmlich gewesen.

Des Weiteren soll der Mann gemäss Anklage seine Stieftochter auch gezwungen haben, Fotos und Videos von sich zu machen, während sie nackt war und sexuelle Handlungen an sich durchführte. Die Polizei fand 200 Dateien. Auf die Frage von Gerichtspräsident Reinold Raemy, was er zur Aussage der Stieftochter sage, sie habe sich zu Beginn der Tätlichkeiten gewehrt, antwortete der Angeklagte: «Sie ist in der Lage, zu sagen, was sie will. Meines Erachtens sprechen aber die Bilder für sich.»

Zu den sexuellen Handlungen kam es stets nach der Schule, wenn die Mutter bei der Arbeit war. Er habe es ihr sagen wollen, die Stieftochter habe sich aber gewehrt. «Sie hatte kein Vertrauen zu ihrer Mutter. Sie haben keine richtige Beziehung», sagte der Beschuldigte.

Totale Kontrolle

«Er hat über mehrere Jahre hinweg die deutliche Unterlegenheit seiner Stieftochter ausgenützt, um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Dabei hat er das Vertrauen gezielt und systematisch ausgenutzt», sagte Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach in ihrem Plädoyer. Er habe die Tochter psychischem Druck ausgesetzt: Er kontrollierte ihr Handy, verbot ihr Freundschaften und spionierte ihr nach.

Der Mann habe der Tochter gedroht, sie wieder zurück nach Rumänien zu schicken, meinte die Staatsanwältin. Sogar die Mutter habe dieses Druckmittel verwendet. Das Mädchen habe nichts von den Übergriffen erzählt, weil ihre Mutter ihr nicht geglaubt hätte. «Das Tragische daran: Sie hatte recht. Die Mutter hat ihr vorgeworfen, sie habe alles erfunden. Sie gab ihr die Schuld und sah sich selbst als Opfer.»

Dem Mann fehle die Einsicht, das Verschulden wiege schwer, sagte die Staatsanwältin. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, eine ambulante Behandlung wegen seiner diagnostizierten Pädophilie und einen Landesverweis für die Dauer von 15 Jahren.

«Meine Mandantin ist wegen des jahrelangen Missbrauchs schwer traumatisiert. Sie hat Flashbacks, depressive Störungen und Schlafstörungen», sagte Inge Waeber, Rechtsanwältin des Opfers. Ihre Mandantin habe sich selbst verletzt und sei auch mit Suizidgedanken konfrontiert gewesen. «Die Tortur hat drei Jahre gedauert, was einer seelischen Verstümmelung gleichkommt», sagte Waeber. Sie beantragte für ihre Klientin eine Genugtuung in der Höhe von 50 000 Franken.

Unverständliches Gutachten

Es brauche eine spezifische Zwangssituation, die kausal zu den sexuellen Handlungen stehe, um von sexueller Nötigung sprechen zu können, sagte der amtliche Strafverteidiger, Elias Moussa. «Mein Mandant trägt die grösste Verantwortung, aber offenbar auch die Mutter.» Zudem sei das psychologische Gutachten seines Mandanten unverständlich: Er sei als Pädophiler diagnostiziert, allerdings voll schuldfähig, weil es keine Hinweise auf eine psychische Störung gebe. «Pädophilie ist aber eine psychische Störung.» Moussa plädierte auf Freispruch von der Anschuldigung der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung und beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Das Urteil des Gerichts steht noch aus.

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