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Mann schlägt Zicklein tot und nimmt es aus

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In der Nacht auf den 20. November 2016 ist ein 52-Jähriger in ein Ziegengehege gestiegen. Der Mann, der in Begleitung seines Sohnes und dessen Kollege unterwegs war, hat die Ziegen misshandelt und ein zwei Wochen altes Zicklein mitgenommen. Unterwegs schlug er es gegen einen Laternenpfahl, gegen eine Mauer und eine Barriere – es starb. Der Mann zog das Zicklein an einer Pfote hinter sich her. Zu Hause nahm er das Tier aus und legte das Fleisch in den Tiefkühler. Gegen 3 Uhr kam sein zweiter Sohn nach Hause. Er traf auf seinen Bruder und dessen Kollegen, die in Panik waren und weinten.

Der Besitzer der Ziegen reichte eine Anzeige gegen den Mann ein. Der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabian Gasser hat ihn nun mittels Strafbefehl verurteilt. Dies wegen Diebstahl, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch und Verstoss gegen den Tierschutz. Weil der Mann bereits im April 2007 im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz verurteilt worden war, hat der Generalstaatsanwalt nur einen Teil der Strafe auf Bewährung ausgesetzt: Der Verurteilte muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Weitere 520 Stunden hat der Generalstaatsanwalt bedingt ausgesprochen; die Bewährungsfrist erstreckt sich über fünf Jahre. Zudem muss sich der Mann in eine Psychotherapie begeben und die Verfahrenskosten von gut 1100 Franken ­übernehmen.

njb

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