Da schien der Harndrang grösser gewesen zu sein als das schlechte Gewissen: In der Nacht auf den 8. November 2015 erleichterte sich ein 26-jähriger Mann in der Stadt Freiburg öffentlich und besudelte dabei einen Postomaten. Als die Polizei eingriff und den Wildurinierer zur Rede stellte, nannte dieser den Beamten falsche Personalangaben. Per Strafbefehl hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg den Mann nun schuldig gesprochen. Wegen Nennung falscher Personalien und wegen der Verunreinigung öffentlichen Grundes wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 300 Franken verurteilt. Zusätzlich zur Busse muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten in der Höhe von 200 Franken übernehmen. mz
- Ried bei Kerzers
- 24.04.2024
- Paid Post
- 24.04.2024
Die neue Verarbeitungshalle der Betriebsgemeinschaft Seeland Bio bietet nicht nur den Gemüseproduzenten alles, was sie sich wünschen können. Eine grosse Besuchergalerie und ein Hofladen …