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Mann will Sex mit Minderjährigem – und wird von der Polizei erwischt

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Ein 40-Jähriger flirtete auf einer Datingplattform mit einem Minderjährigen. Sein Pech: In Wirklichkeit handelte es sich um einen Polizisten. Das Verdikt: 10 Monate Gefängnis und 100 Tagessätze auf Bewährung.

Am 27. November 2020 verabredete sich der angeklagte Mann auf dem Parkplatz der Eisbahn in Marly mit einem 14-jährigen Jugendlichen, den er auf einer Datingplattform für Homosexuelle kennengelernt hat. Doch statt auf den Minderjährigen traf er auf die Polizei, die ihn am Steuer seines Autos anhielt. Im Fahrzeug fanden die Beamten Vaseline und Kondome. Der Mann hatte sich auf der Datingplattform in Wirklichkeit mit einem Polizisten unterhalten, der sich als Minderjähriger ausgab.

Dem Treffen war ein rund einmonatiger Online-Flirt vorausgegangen. Der 40-jährige Freiburger hatte den Jugendlichen gefragt, welche sexuellen Praktiken ihn interessierten und ihn insbesondere nach Oralsex gefragt.

Pornografische Dateien

Auf den beschlagnahmten elektronischen Datenträgern des Angeklagten fand die Polizei über tausend pornografische Dateien mit sexueller Gewalt sowie hundert Bilder von Kinderpornografie. «Ich schäme mich. Ich war schockiert und entsetzt über das, was ich gesehen habe», zeigte sich der Freiburger gestern Dienstag vor dem Polizeirichter des Saanebezirks reumütig.

In Bezug auf das Treffen vom 27. November 2020 versicherte er hartnäckig, dass er nie die Absicht gehabt habe, mit dem vermeintlich Minderjährigen zur Tat zu schreiten. «Ich hielt am Strassenrand an, etwas abseits des Treffpunkts, stieg aber nicht aus dem Auto aus. Mein Ziel war es zu sehen, mit wem ich es zu tun hatte. Ich bereue es bitter und werde es nicht wieder tun», beteuerte er.

Seine Pflichtverteidigerin argumentierte, dass die besagten Taten lediglich Vorbereitungshandlungen gewesen seien, die nach Schweizer Recht nicht strafbar sind. «In der realen Welt hat er nie einer Fliege etwas zuleide getan. Die virtuelle Welt stellte seinen geheimen Garten dar. Er ist ein eher schüchterner und zurückhaltender Mann, der sich durch seine digitalen Pseudonyme lebendig fühlte. Er ist kein Sexualstraftäter.»

Bewährungs- und Geldstrafe

Der Richter Alain Gautschi befand den 40-Jährigen dennoch der versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind für schuldig und verurteilte ihn zu zehn Monaten Gefängnis und 100 Tagessätzen à 30 Franken, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 1000 Franken. Ausserdem verhängte er gegen den Mann, der selbstständig im Bildungsbereich tätig ist, ein lebenslanges Verbot, eine berufliche oder sonstige Tätigkeit auszuüben, bei der er mit Minderjährigen in Kontakt kommen könnte. «Es besteht kein Zweifel daran, trotz Ihres Abstreitens, dass Sie an diesem Tag sexuelle Handlungen mit einem 14-jährigen Minderjährigen vornehmen wollten», entschied der Richter. bearbeitet von FN/sco

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