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Marie Garnier blitzt vor Bundesgericht ab

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Zwar hat das Kantonsgericht im März entschieden: Der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser tritt in der Affäre Marie Garnier in den Ausstand. Trotzdem zog alt Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) dieses Urteil weiter: Sie war mit ihrer Argumentation unterlegen. Das Kantonsgericht hatte Gasser auf dessen eigenen Antrag hin in den Ausstand geschickt und nicht, weil Garnier dies forderte (die FN berichteten).

Gasser hat untersucht, ob Garnier das Amtsgeheimnis verletzt hat, als sie im Frühling 2017 verschiedenen Medien einen vertraulichen Bericht sowie vertrauliche Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Oberamt des Saanebezirks schickte. Er hatte im August 2017 die Aufhebung von Garniers Immunität verlangt, um sie als Beschuldigte befragen zu können. Im November, einige Tage bevor der Grosse Rat über diesen Antrag abstimmte, verlangte dann Garniers Anwalt, Gasser müsse in den Ausstand treten. Er sei parteilich, da er mit der Vizekanzlerin liiert sei; diese sei bei den Staatsratssitzungen zur Affäre Garnier jeweils dabei gewesen. Drei Tage später sagte Gasser, er wolle von sich aus in den Ausstand treten, da der Konflikt mit den Anschuldigungen der Staatsrätin persönlich geworden sei und er daher nicht mehr über die nötige Unvoreingenommenheit verfüge. Er wolle seine Familie und seine Partnerin schützen.

Das Kantonsgericht akzeptierte Gassers Begehren, wies aber jenes der Staatsrätin zurück. Garnier habe ihr Ausstandsgesuch zu spät eingereicht. Zudem könne sie nicht aufzeigen, warum Gasser voreingenommen sein soll. Dass er in derselben Anwaltskanzlei wie der Staatsratspräsident und der Oberamtmann des Saanebezirks gearbeitet habe, reiche als Beweis für eine Voreingenommenheit nicht aus. Auch die Liaison mit der Vizekanzlerin wäre laut Gericht erst dann ein Problem, wenn sie oder Gasser sich nicht an ihr Amtsgeheimnis gehalten hätten; das weise Garnier jedoch nicht nach.

Nun weist auch das Bundesgericht den Rekurs von Marie Garnier ab. Für sie bestehe keinerlei Interesse daran, den Entscheid des Kantonsgerichts für ungültig zu erklären. Auch die Absicht, Gasser rückwirkend in den Ausstand zu schicken und so seine Untersuchungsergebnisse für nichtig zu erklären, lehnt das Bundesgericht ab. Dies unter anderem, weil Garnier sich nicht gegen die einzige Handlung des Generalstaatsanwalts gewehrt habe, die sie direkt betreffe – gegen die Aufhebung ihrer Immunität. Vielmehr habe sie sich selber dafür ausgesprochen. Im weiteren Verlauf der Untersuchung könne sie zudem ohne weiteres verlangen, erneut angehört zu werde.

Ausserkantonale Hilfe?

Nun wird der Freiburger Justizrat entscheiden, ob ein ausserkantonaler Staatsanwalt die Untersuchung leiten soll. Die stellvertretenden Generalstaatsanwälte hatten dies verlangt: Sie argumentieren, innerhalb der Staatsanwaltschaft sei oft und breit über das Thema diskutiert worden. Zudem unterstünden die Staatsanwälte direkt dem Generalstaatsanwalt. All dies könne den Eindruck erwecken, ein jeder Freiburger Staatsanwalt sei voreingenommen.

njb

Bundesgericht, Entscheid 1B_188/2018; Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 502 2017 297

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