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Marie Garnier geht vor das Bundesgericht

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Zwar hat das Kantonsgericht entschieden: Der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser tritt in der Affäre Marie Garnier in den Ausstand. Trotzdem zieht alt Staatsrätin Marie Garnier dieses Urteil weiter: Sie war mit ihrer Argumentation unterlegen. Das Kantonsgericht hatte Gasser auf dessen eigenen Antrag hin in den Ausstand geschickt und kritisiert, Marie Garnier habe ihr Ausstandsgesuch zu spät eingereicht. Zudem könne sie nicht aufzeigen, warum Gasser voreingenommen sein solle. Gasser hatte den Antrag gestellt, in den Ausstand zu treten, da der Konflikt mit den Anschuldigungen der Staatsrätin persönlich geworden sei (die FN berichteten).

Gasser hat untersucht, ob Garnier das Amtsgeheimnis verletzt hat, als sie Medien vertrauliche Dokumente schickte. Mit dem Weiterzug vor das Bundesgericht ruht die Untersuchung vorderhand. So wird der Freiburger Justizrat erst entscheiden, ob ein ausserkantonaler Staatsanwalt die Untersuchung leiten soll, wenn die Frage des Ausstands definitiv geklärt ist.

njb

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