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Maries mutmasslicher Mörder vor Gericht

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Ab Montag wird im Kanton Waadt das Tötungsdelikt an Marie vor Gericht verhandelt. Wegen des grossen Medieninteresses wurde der Prozess nach Renens bei Lausanne verlegt. Der Fall sorgte für grosse Empörung, weil es sich beim mutmasslichen Täter um einen vorbestraften Mörder handelt. Er befand sich gegen Ende seiner Strafe im Hausarrest und trug eine Fussfessel, als er sein Opfer entführte und tötete. Kurz nach der Entführung entledigte er sich der Fussfessel.

Eine Internetbekanntschaft

Marie war erst 19 Jahre alt, als sie am Montag, 13. Mai 2013, nach Arbeitsschluss in einem Restaurant im waadtländischen Payerne entführt wurde. Die junge Frau kannte den Angreifer; sie hatte ihn übers Internet kennengelernt und pflegte seit kurzem eine Beziehung mit ihm. Der 36-Jährige zerrte die junge Frau mit aller Kraft in sein Auto und fesselte sie mit Klebeband. Vermutlich in der Nacht auf den 14. Mai liess er Marie erdrosselt und leblos in einem Waldstück bei Châtonnaye im Kanton Freiburg zurück.

In Hausarrest

Der mutmassliche Täter wurde im Verlauf des 14. Mai nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei verhaftet. Anschliessend führte er die Polizei zur Leiche. Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine schwere kriminelle Vergangenheit hinter sich: 1998 hatte er seine damalige Freundin entführt, vergewaltigt und getötet. Dafür wurde er im Alter von 22 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren verurteilt.

Nachdem er zwei Drittel der Haftstrafe verbüsst hatte, befand er sich seit dem Sommer 2012 in Hausarrest. Er trug eine elektronische Fussfessel und arbeitete in einem Unternehmen im Broyebezirk. Nach einem guten Beginn äusserte er am Arbeitsplatz Morddrohungen. Er wurde daraufhin erneut inhaftiert, wogegen er Rekurs einreichte. Die Richterin des Zwangs- und Massnahmengerichts erteilte diesem Rekurs im Januar 2013 aufschiebende Wirkung, worauf der Mann wieder in den Hausarrest gelangte. Vier Monate später war Marie tot.

Mit Informationsaustausch

Die Richterin ist inzwischen nicht mehr bei der Waadtländer Justiz tätig. Die Politik verschärfte zwar die Aufsicht über die kantonalen Justizbehörden und führte den Informationsaustausch zwischen Gefängnispsychiatern und Strafvollzugsbehörden ein. Eine Entschuldigung der politisch Verantwortlichen steht hingegen bis heute aus.

Der inzwischen fast 39-Jährige ist wegen Mord, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung mit erschwerenden Umständen angeklagt. Er riskiert eine lebenslange Verwahrung, die härteste Massnahme im schweizerischen Strafrecht.

Anwalt fordert Höchststrafe

Für Jacques Barillon, den Genfer Anwalt der Angehörigen des Opfers, drängt sich die härtestmögliche Strafe auf. «Falls der Angeklagte nicht auf Lebzeiten verwahrt würde, müsste diese Norm schlicht und einfach aus dem Gesetz gestrichen werden», sagt der Staranwalt.

Eric Cottier, der Waadtländer Generalstaatsanwalt, wird die Anklage vertreten. Um eine lebenslange Verwahrung beantragen zu können, muss er sich auf zwei grundsätzlich übereinstimmende Expertengutachten abstützen können. Laut Cottier sind die zwei bestellten Gutachten zwar nicht identisch, liegen aber auch nicht diametral auseinander.

Ein Psychopath

Der Neuenburger Gutachter Philippe Vuille beschreibt den Angeklagten als unzugänglichen Psychopathen, der bis an sein Lebensende untherapierbar sei. Auch der Solothurner Experte Lutz-Peter Hiersemenzel spricht von schweren Persönlichkeitsstörungen und einem hohen Rückfallrisiko. Aus Sicht der Wissenschaft sei jedoch eine Prognose bis ans Lebensende nicht möglich.

Für Loïc Parein, den Anwalt des Angeklagten, sind die juristischen Voraussetzungen für eine lebenslange Verwahrung damit nicht erfüllt.

Rolle des Opfers im Fokus

Bei der Verhandlung dürfte neben der Frage der Verwahrung auch die Beziehung zwischen Mörder und Opfer unter die Lupe genommen werden. Während der Untersuchung machten verschiedene, von der Staatsanwaltschaft nicht bestätigte Hypothesen die Runde. Vor allem zu reden gab ein Blog von Marie, der laut Verteidigung belegen soll, dass die junge Frau sexuelle Dienste im Internet anbot. Die Familie von Marie, die ebenfalls am Prozess teilnehmen wird, bezweifelt, dass die Daten echt sind.

Das Urteil wird am 24. März erwartet. sda

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