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Maskenverweigerer wehrt sich erfolgreich vor Gericht

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Freispruch in zwei von drei Vorwürfen: Das Polizeigericht des Seebezirks verurteilt einen Mann, weil er keine Maske trug im Zug, befreit ihn aber vom Vorwurf der Ruhestörung und der Weigerung, die Identität anzugeben.  

Laut Strafbefehl hat ein 56 Jahre alter Mann aus der bernischen Nachbarschaft an einem Abend im Dezember 2021 im Zug von Murten nach Kerzers keine Maske getragen und sich unkooperativ gegenüber der Polizei verhalten. Er sei sehr laut geworden und habe andere Passagiere angeschrien, als diese sich über sein Verhalten beschwert hätten. Er habe sich anfänglich geweigert, eine Hygienemaske anzuziehen. Auf Aufforderung, seine Identität anzugeben, habe er auch dies verweigert. Nur mit viel Mühe und Nachdruck habe er schliesslich ein Ausweisdokument abgegeben. Deshalb verurteilte ihn die Freiburger Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Busse von 600 Franken, zuzüglich 255 Franken Gebühren und Dossierkosten.

Gegen dieses Urteil wehrte sich der 56-Jährige. Ende Juni legte er vor dem Polizeigericht des Seebezirks eine etwas andere Version der Geschehnisse vor (die FN berichteten). Es sei korrekt, dass er im Zug keine Maske getragen habe. Er sei hingegen nicht laut geworden und habe auch keine anderen Fahrgäste belästigt. Auch wehrte er sich gegen den Vorwurf, dass er der Polizei nur mit viel Mühe und Nachdruck ein Ausweisdokument vorgezeigt haben soll. Er habe seinen Ausweis gezeigt, sobald eine Frau, die sich sichtlich über sein Verhalten aufgeregt hatte, das Abteil verlassen hatte. 

Schlüssige und glaubwürdige Aussagen

Nun liegt das Urteil des Polizeigerichts des Seebezirks vor: Der Mann erhält eine Busse von 300 Franken, zuzüglich 250 Franken Gerichtsgebühr plus Auslagen. In der Kurzbegründung schreibt das Gericht, dass die Aussagen des Beschuldigten schlüssig und glaubwürdig seien.

Zwischen der Polizistin und dem Beschuldigten sei es zu einer Diskussion wegen der Maskentragepflicht gekommen, legt der Polizeirichter des Seebezirks, Peter Stoller, im Urteil dar. Es erscheine glaubwürdig, dass sich eine Drittperson eingemischt hat, und die Diskussion auf einer emotionalen Ebene geführt wurde. Es sei aber davon auszugehen, dass sich die Situation schnell beruhigt habe, sobald der Beschuldigte die Maske aufgesetzt und die Frau das Abteil verlassen habe. Der Beschuldigte habe sich anschliessend ausgewiesen. Allein der Umstand, dass es zu einer Diskussion gekommen sei und dass sich der Beschuldigte nicht auf die erste Aufforderung hin ausgewiesen hat, sei noch nicht als öffentliche Ruhestörung, beziehungsweise Weigerung seine Identität anzugeben, zu ahnden. Der Beschuldigte sei deshalb von diesen beiden Vorwürfen freizusprechen.

Kommentar (1)

  • 15.07.2022-Cornelia Ehrbar

    Ich hoffe, dass der Abschlussbericht der Coronamassnahmen, der von der SRG in den Nachrichten veröffentlicht wurde, ernst genommen wird. In dem Bericht steht, dass Masken keinen Unterschied zur Verbreitung des Virus beigetragen hat. Eine Pflicht einzuführen, ja sogar mit Bussen zu bestrafen, ist deshalb nicht gerechtfertigt. Es sollte jedem freigestellt werden eine Maske zu tragen oder nicht.

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