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Materielle Sicherheit bei Mutterschaft

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Autor: walter Buchs

«Jede Frau hat Anspruch auf Leistungen, die ihre materielle Sicherheit vor und nach der Geburt gewährleisten.» An diesen Grundsatz der Verfassung hat Kommissionspräsident Eric Menoud (CVP, Bulle) am Mittwoch bei der Eintretensdebatte zum Gesetzesentwurf über die Mutterschaftsbeiträge erinnert (siehe Kasten).

Wie der Kommissionspräsident unterstrich, wird mit diesem Gesetz der Verfassungsauftrag voll erfüllt. Dieser verlangt nämlich, dass eine Mutterschaftsversicherung den Erwerbsausfall abdeckt, dies während 14 Wochen; dass Adoption unter gewissen Bedingungen der Geburt gleichgestellt ist und dass nicht erwerbstätige Mütter Leistungen erhalten, die mindestens dem Grundbeitrag des Existenzminimums entsprechen.

Grossrat Menoud erinnerte daran, dass nach der Annahme der neuen Freiburger Staatsverfassung ein Bundesgesetz in Kraft trat, das den Erwerbsausfall bei Mutterschaft während 14 Wochen abdeckt. Das vorliegende kantonale Gesetz werde dann zum Zuge kommen, wenn Bundesbeiträge nicht oder nicht im Ausmass, wie der Kanton es vorsieht, bezahlt werden.

Teil einer umfassenden Familienpolitik

«Dieses Gesetz ist ein starkes Zeichen gerade an nicht erwerbstätige Mütter, die oft rund um die Uhr im Einsatz sind», unterstrich Staatsrätin Anne-Claude Demierre. Es sei Teil einer umfassenden Politik des Kantons zu Gunsten der Familien, wie sie seit Jahren konsequent angestrebt werde.

Die Gesundheitsdirektorin wies darauf hin, dass gemäss Verfassung die Leistungen an nicht erwerbstätige Mütter mindestens dem Grundbeitrag des Existenzminimums entsprechen müssen. Der Staatsrat habe sich dabei für die volle AHV-Mindestrente entschieden. Für 2010 sind dies monatlich 1140 Franken.

In grosser Einmütigkeit sprachen sich alle Fraktionssprecherinnen für den Gesetzestext aus. «Wir können stolz sein, dass Freiburg der erste Kanton ist, der Mutterschaftsbeiträge an nicht Erwerbstätige bezahlt», sagte CVP-Grossrätin Gabrielle Bourguet aus Granges. Die grüne Grossrätin Christa Mutter aus Freiburg ergänzte: «Dies ist eine erfreuliche Pioniertat zu Gunsten der Frauen.»

Ein Meinungsunterschied bestand bezüglich der Kostenverteilung. Der Staatsrat schlug vor, die jährlichen Kosten von schätzungsweise 4,9 Millionen Franken – davon eine Million Mutterschaftsbeiträge «im Bedarfsfall», wie sie der Kanton bereits seit 18 Jahren gewährt – je zur Hälfte dem Kanton und den Gemeinden zu belasten.

Im Rat fand die Regierung dafür wenig Verständnis. So vertrat CSP-Grossrat Benoît Rey die Auffassung, der Kanton solle für eine neue Aufgabe, die er einführt, auch die nötigen Mittel bereitstellen und nicht einen Teil an die Gemeinden abschieben. Mit 75:20 Stimmen beschloss der Rat, dass die Kosten für die Mutterschaftsbeiträge vollumfänglich vom Staat zu übernehmen sind.

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