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Mediation für Mittellose unentgeltlich

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Autor: walter buchs

«Mit der Ausdehnung der Mediation auf Zivilverfahren wird in der Rechtssprechung ein neues Kapitel aufgeschlagen.» Dies hat Staatsratspräsident Erwin Jutzet am Mittwoch in Freiburg vor den Medien betont, als er die neue Verordnung über die Mediation vorstellte. Seit Anfang 2011 ist schweizweit eine einheitliche Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft, welche die Mediation in Zivilverfahren möglich macht. In Jugendstrafsachen hat der Kanton Freiburg bereits seit Jahren Erfahrung mit der Mediation (siehe Kasten).

Hilfreiche Ausdehnung

Gemäss ZPO, welche im Kanton mit dem ebenfalls seit Anfang Jahr rechtskräftigen Justizgesetz umgesetzt wird, wird die Mediation im Zivilrecht nun auch im Rahmen von Gerichtsverfahren möglich. Dies betrifft etwa Familienangelegenheiten, Erb- und Nachbarschaftsrecht.

«Zivilrechtliche Verfahren gehen den Betroffenen oft sehr nahe», stellte Justizdirektor Jutzet fest. Bereits als Rechtsanwalt habe er die Erfahrung gemacht, dass ein zwischen den Parteien verhandelter Kompromiss, auch wenn er nicht perfekt ist, auf jeden Fall einem langjährigen Verfahren vorzuziehen sei. Man wisse ja, dass Nachbarschaftsstreitigkeiten das Familienleben während Generationen vergiften könnten.

Offener als Bundesgesetz

«Als Ansporn, die Mediation zu nutzen, hat die Regierung beschlossen, dass diese in allen Zivilverfahren für mittellose Personen grundsätzlich unentgeltlich sein soll, sofern einige Grundvoraussetzungen erfüllt sind.» Dies hat der Staatsratspräsident am Mittwoch weiter bekannt gegeben.

In Angelegenheiten des Kindsrechts, wo es nicht um vermögensrechtliche Sachen geht, ist die Mediation laut ZPO unentgeltlich, sofern berstimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Laut Verordnung dehnt das kantonale Recht diese Regelung auch auf alle familienrechtlichen Angelegenheiten aus, bei denen es nicht um vermögensrechtliche Sachen geht. Laut Medienmitteilung der Sicherheits- und Justizdirektion sieht das kantonale Recht die Unentgeltlichkeit zusätzlich in den übrigen Zivilverfahren vor, wenn die üblichen Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege erfüllt sind. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Mediation nicht chancenlos erscheint.

Berufsregister

«Der Hauptvorteil der Mediation besteht darin, dass sie es den Parteien ermöglicht, auch in komplexen Situationen ihre Anliegen auf eine Art und Weise auszudrücken, wie es vor einem Gericht nicht möglich wäre.» Darauf hat gestern die unabhängige Mediatorin und Ausbildnerin Florence Studer Ridoré hingewiesen.

Das Mediationsverfahren sei auch flexibel, schnell und günstig. In der Praxis würden die von den Parteien selber ausgehandelten Vereinbarungen zudem besser eingehalten als Gerichtsentscheide. Laut Studer Ridoré ist die Ausbildung der Mediatoren in den vergangenen Jahren professionalisiert worden. Diese werden in einem Register aufgeführt.

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