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Mediation in Zivilsachen wird vom Kanton gefördert

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Freiburg Mit dem Inkrafttreten der einheitlichen schweizerischen Zivilprozessordnung und dem kantonalen Justizgesetz hat die Mediation auf Anfang Jahr offiziell in den Zivilgerichten Einzug gehalten. Um die Nutzung dieses Instruments zu fördern, hat der Staatsrat in einer Verordnung festgelegt, dass die Mediation in allen Zivilverfahren für mittellose Personen grundsätzlich unentgeltlich sein soll.

«Die Mediation ist einfach. Sie kann auf Initiative der Gerichtsbehörde oder der Parteien eingeleitet werden», unterstrich Staatsratspräsident Erwin Jutzet am Mittwoch bei der Erläuterung der Verordnung vor den Medien. wb

Bericht Seite 5

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