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Mediation nicht zwingend

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BERN. Unter Wahrung der Gestaltungsfreiheit der Kantone soll das Jugendstrafverfahren beschleunigt werden. So können die Kantone das Jugendrichter- oder das Jugendanwaltsmodell wählen. In diesem Sinne hat die Rechtskommission (RK) des Ständerates die überarbeitete Jugendstrafprozessordnung verabschiedet, nachdem der Vorschlag des Bundesrates in einigen Punkten umgestaltet worden war.Die Untersuchungsbehörde oder das Jugendgericht sollen die Möglichkeit haben, die Erzielung eines Vergleichs oder einer Wiedergutmachung zu versuchen. Doch sind sie nicht in jedem Fall dazu verpflichtet. Mit 6 zu 3 Stimmen hat sich die RK gemäss Mitteilung der Parlamentsdienste dagegen ausgesprochen, im Gesetz ein formelles Mediationsverfahren vorzusehen. sda

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