Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Mediator soll für Entlastung sorgen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: Innovation bei der Jugendstrafkammer

Seit 1973 gibt es einen Gesetzesartikel, der die Einführung einer Mediation im Jugendstrafrecht möglich macht. Jetzt hat der Staatsrat beschlossen, diesen in einer neuen Verordnung zu regeln. Neu soll bei Strafverfahren eine Alternative zum Gerichtssaal angeboten werden.

«Das ist eine gute Sache und sehr innovativ», sagt Patrik Gruber, Vizepräsident der Jugendstrafkammer. Das Jugendstrafrecht sei der erste Strafrechtsbereich, wo eine Mediationsperson eingesetzt werde und auch im Vergleich zu anderen Kantonen sei Freiburg führend.

Gerichtsfall nicht immer nötig

Da in den letzten Jahren im Jugendstrafbereich die Anzahl der Dossiers massiv gestiegen sei, könne man so die Gerichte entlasten. «Wenn zwei Achtjährige eine Schlägerei austragen, brauchts noch keinen Richter», nennt Gruber ein Beispiel. Besonders Konflikte unter Jugendlichen könnten vereinfacht angepackt werden. Wenn alles gut laufe, könnten auch Gerichtskosten eingespart werden, erwartet Gruber.

Für den Jugendrichter aber ist das Potenzial noch grösser. «Ich denke, Lösungen von Mediatoren sind langfristig tragfähiger als Verurteilungen. Sie können zukünftige Straftaten verhindern, weil Delinquenten sich mit den Folgen auseinander setzen und etwas lernen», sagt Gruber. Er setze grosse Hoffnungen in diese Mediatoren.

Geeignete Mediationsperson finden

Die Verordnung ist nun seit Anfang Jahr in Kraft. Jetzt sollte möglichst bald die Ausschreibung für die neue Stelle als Mediatorin oder als Mediator erfolgen. Die gesuchte Person soll im Besitz eines Hochschulabschlusses sein, Kenntnisse imStrafrecht haben und im Mediationsbereich ausgebildet sein. So soll sie die Arbeit unabhängig, unparteiisch und vertraulich ausführen können, ohne direkt einem Richter unterstellt zu sein.

«Mit Beginn der Mediation wird das Strafverfahren vorläufig eingestellt», steht in der Verordnung. Die Mediation selbst sei geprägt von einer aktiven Suche nach einer Lösung. Bei den Gesprächen sollten alle Konfliktparteien anwesend sein. Wird dann eine aussergerichtliche Einigung erzielt, wird diese unterzeichnet und gilt als verbindlich. Auf Strafverfolgung wird verzichtet.
«Bisher waren Versöhnungsversuch

Meistgelesen

Mehr zum Thema