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Medien: Berset und Bundesanwaltschaft von Vorwürfen entlastet

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Bundesrat Alain Berset hat sich bei Ermittlungen zu einem Erpressungsfall, in den er verwickelt gewesen ist, nicht privilegieren lassen, und die Ermittler der Bundesanwaltschaft haben korrekt gehandelt. Das stellt laut einem Medienbericht die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) fest.

Die «SonntagsZeitung» berichtete gestützt auf mehrere Quellen über den Bericht der AB-BA. Diese bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA das Vorliegen eines Kurzberichts zur Rolle der Bundesanwaltschaft im Fall der versuchten Erpressung von Berset.

Bericht beim Parlament

Sie habe das Papier den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der beiden Räte zukommen lassen, teilte die AB-BA zudem mit. Inhaltliche Angaben zum Bericht machte sie nicht. Sie verwies vielmehr auf die GPK, da sie die Abklärungen in deren Auftrag vorgenommen habe. Wegen der Veröffentlichung in der «SonntagsZeitung» prüft die AB-BA derzeit die rechtliche Situation, wie sie schreibt.

Hans Stöckli (SP/BE), Präsident der für die Bundesanwaltschaft zuständigen Subkommission der GPK des Ständerates, konnte auf Anfrage ebenfalls nichts zum Inhalt des Berichts sagen. Beide GPK müssten darüber befinden und danach über die Art der Information entscheiden, begründete er dies. Das werde voraussichtlich bis nächstes Jahr dauern.

Im vergangenen November machte die «Weltwoche» publik, dass die Bundesanwaltschaft im September 2020 eine Frau wegen versuchter Erpressung gegen Bundesrat Alain Berset zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Fragen zu Löschung von Daten

Bekannt ist, dass die Frau Berset mit privaten Dokumenten zu erpressen versuchte. Der Bundesrat erstattete Strafanzeige. Die Täterin forderte Berset gemäss Strafbefehl zunächst «zur Bezahlung einer ausstehenden Schuld von 100›000 Franken» auf, nahm später aber davon wieder Abstand.

Um das Verhalten der Bundesanwaltschaft bei den Ermittlungen zu klären, leitete die AB-BA im November 2020 aufsichtsrechtliche Abklärungen ein. Etwa stand die Frage im Raum, ob es angemessen war, dass die Bundesanwaltschaft nach ihrer Untersuchung Daten von Geräten der Frau gelöscht hatte.

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