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Medikamentenpauschale ist vom Tisch

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Das gestrige Treffen zwischen der Freiburger Gesundheitsdirektion, der Vereinigung freiburgischer Alters­einrichtungen und der Freiburger Apothekervereinigung auf der einen Seite sowie den Krankenkassenverbänden auf der anderen Seite verlief ergebnislos. Bei den Verhandlungen ging es um die Abrechnung des Medikamentenverbrauchs in Pflegeheimen. Denn seit dem 1. Januar darf der Medikamentenverbrauch nicht mehr pauschal, sondern muss patientenspezifisch verrechnet werden.

Drei Varianten

Bisher wurden die Medikamente der Heimbewohner im Kanton Freiburg mittels einer Tagespauschale von 5.50 Franken abgerechnet. Um das System der pauschalen Abgeltung beizubehalten, haben die Pflegeheime bereits vor einiger Zeit eine mögliche Variante für eine Datenlieferung vorgebracht. Konkret wollte der Kanton Freiburg ein Programm entwickeln lassen, das automatisch die notwendigen Daten erfassen würde.

Dieser Vorschlag wurde von den Krankenversicherern von Anfang an abgelehnt. Die Argumention variierte. Das IT-System sei problematisch wegen des Datenschutzes, hiess es zunächst. Gegenüber den FN sagte eine Sprecherin von Santésuisse später, dass die Erhebung von Daten nicht delegiert werden dürfe. Gestern nun erklärten die Sprecher von Santésuisse und der Einkaufsgemeinschaft HSK auf Anfrage, dass das System kompliziert sei und es zudem nicht erlaubt wäre, die Installation einer Plattform zur Da­tenerhebung aus Geldern der Allgemeinen Grundversicherung zu finanzieren.

Auf der anderen Seite lehnten die Freiburger Verhandlungspartner zwei von den Krankenversicherern vorgebrachte Lösungen ab. Beide hätten eine Abkehr vom Pauschalsystem bedeutet. Bei der ersten Variante sollte das Heim die benötigten Medikamente selber einkaufen und individuell fakturieren. Bei der Variante zwei hätte der Medikamentenverkauf an eine externe Apotheke ausgelagert werden sollen, die dann die benötigten Medikamente pro Patient ans Heim geliefert und die Rechnung geschrieben hätte. Durch eine auf den Patienten zugeschnittene Beratung des externen Apothekers wäre laut Santésuisse die Ausgabe von preiswerteren Medikamenten begünstigt worden.

«Pharmaindustrie profitiert»

Die erste Variante wäre für die Institutionen zu teuer und zeitaufwendig, die zweite erlaube kaum Einsparungen, argumentierte der Kanton. Ab dem 1. Juli werden Medikamente für Heimbewohner somit nur noch auf Rezept und individuell abgerechnet. «Ich bin sehr wütend», sagte die Freiburger Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre (SP) gestern den «Freiburger Nachrichten». «Seitens der Krankenversicherungen gab es offensichtlich kein Diskussionswille.» Denn nur eine Viertelstunde nach Ende der Sitzung hätten sie bereits ihre Pressemitteilung rausgeschickt.

«Die Versicherer haben kein Interesse daran, die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen.» Die Abkehr von der Pauschale verursacht laut Demierre jährlich Zusatzkosten von 3,6 Millionen Franken, die am Ende die Versicherten bezahlen. Anstatt durchschnittlich 4.80  Franken pro Heimbewohner kosten die Arzneimittel künftig 8.55 Franken pro Tag. Dass das IT-Modell mit Geldern aus den Krankenkassenprämien hätte finanziert werden sollen, sei im Übrigen schlichtweg falsch, erklärte Demierre weiter. «Das hätte der Kanton bezahlt.»

Sie warnte zudem davor, dass die individuelle Abrechnung auf Rezept zu einer Medikamentenverschwendung führe. Denn ein spezifisch auf einen Patienten verschriebenes Medikament könne nicht für einen anderen verwendet werden. Emmanuel Michielan, Generalsekretär der Vereinigung freiburgischer Alterseinrichtungen, geht noch weiter: «Am Ende profitiert die Pharmaindustrie.»

Für die Tarifverbände ist das Scheitern der Gespräche indes ebenso wenig nachvollziehbar, wie sie in einem Communiqué schreiben. Aber: «Eine separate Lösung für Freiburg können wir nicht zulassen.»

BAG bedauert

Das Bundesamt für Gesundheit bedauert, dass keine Einigung erzielt wurde, wie es auf Anfrage schreibt. «Wir hoffen, dass weitere Gespräche zu einer Lösung führen, die für beide Seiten akzeptabel ist.» Von weiteren Gesprächen wollen diese aber nichts wissen. Auf die Frage, ob das BAG im Interesse tieferer Gesundheitskosten nicht ein Machtwort sprechen müsste, gab es keine Antwort.

Risikoausgleich

Für den fairen Wettbewerb unter den Versicherern

Die Krankenversicherer müssen die Verordnung über den seit dem 1. Januar 2018 gültigen Risikoausgleich umsetzen. Dieser regelt, ob und wie viel Geld jede Kasse für «kranke Kunden» vom Risikoausgleich bekommt beziehungsweise für «gesunde Kunden» bezahlen muss. Der Risikoausgleich ist wichtig, damit nicht jene Kassen einen Wettbewerbsvorteil haben, die mehr gesunde Kunden haben, sondern die Kassen, die ­ihre kranken Kunden dank ­guten Verträgen mit Ärzten, Spitälern, Apothekern, ­Heimen und so weiter medizinisch ­effizienter und qualitativ besser versorgen. Dafür brauchen die Krankenkassen neu auch Daten zum Medikamentenkonsum ihrer Kunden, die sie der Stiftung «Gemein- same Einrichtung KVG» weiterleiten.

rsa

 

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