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Mehr als 50 Ortspläne auf Eis gelegt

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57 Ortspläne, die derzeit beim Kanton Freiburg aufliegen, können von der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion nicht mehr weiter geprüft werden. Grund dafür ist ein Urteil des Kantonsgerichts, das entschieden hat, dass die Dossiers nicht mehr den Bestimmungen des alten, sondern des neuen kantonalen Richtplan zu entsprechen haben. Als Folge davon kann der Kanton Einzonungen in diesen Ortsplänen nicht mehr genehmigen, auch wenn diese Bauzonen andernorts wieder kompensiert werden.

Das Kantonsgericht fällte sein Urteil am 3. September; am Dienstag hat der Staatsrat an seiner Sitzung entschieden, dagegen beim Bundesgericht Rekurs einzureichen. «Als Erstes verlangen wir beim Bundesgericht aufschiebende Wirkung», sagte Bau-und Raumplanungsdirektor Jean-François Steiert (SP) gestern an einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz.

«Dass der Staatsrat Rekurs gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts einreicht, ist selten», so Steiert. «Aber wenn höhere Interessen auf dem Spiel stehen und die Ansichten auseinander gehen, dann ist der Rekurs demokratisch gerechtfertigt. Hier ist der Staatsrat der Ansicht, dass der Entscheid gegen das Recht verstösst.»

Im vorliegenden Fall geht es um die Übergangslösung zur Genehmigung der Ortspläne von Gemeinden. Der Staatsrat hat am 2. Oktober 2018 die neue Version des kantonalen Richtplans genehmigt. Im Mai dieses Jahres hat der Bundesrat den Richtplan dann in seinen Grundzügen gutgeheissen, die Genehmigung des ganzen Dossiers sollte diesen Herbst er­folgen. Betreffend der kommunalen Ortspläne hatte der Staatsrat entschieden, jene Dossiers, die vor dem 2. Oktober 2018 eingingen, noch gemäss dem alten Richtplan zu prüfen. Laut Steiert habe der Kanton diese Vorgehensweise im Dezember 2017 und im Juli 2018 vom Bund absegnen lassen.

«Nicht verhältnismässig»

Das Kantonsgericht verlangt nun aber, dass selbst die Ortspläne, die vor dem 2. Oktober 2018 eingegangen sind, dem neuen kantonalen Richtplan genügen müssen. «Das ist, wie wenn man an einem fahrenden Zug die Räder wechselt. Dieser fährt dann in der Regel nicht mehr sehr weit», meinte Steiert.

Der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Richtplan betrifft vor allem die Handhabung von Einzonungen: Neues Bauland muss anderswo auch wieder kompensiert werden.

Doch Steiert betonte, dass der Kanton Freiburg bereits seit Jahren diese Strategie verfolgt. Von Mai 2014 bis Mai 2019 habe der Kanton die Bauzonen um 270 Hektaren reduziert, so Staatsrat Steiert. «Der Bund hat Freiburg zuletzt als guten Schüler bezeichnet.» Deshalb erachte der Staatsrat das Urteil des Kantonsgerichts «als nicht verhältnismässig», so Steiert. «Die 57 hängigen Dossiers enthalten gerade mal 171 Hektaren Einzonungen. Das sind 1,5 Prozent der gesamten Bauzonen. Und auch diese werden kompensiert.»

«Massive Folgen»

Die Ziele des Staatsrats und des Kantonsgerichts seien dieselben, aber die Wege dahin verschieden, so der Bau-und Raumplanungsdirektor. «Die Folgen für den Kanton sind massiv. Wir wollten mit der Übergangslösung Rechts­sicherheit schaffen, aber das Gegenteil ist nun der Fall. Die Gemeinden haben für ihre Ortspläne viel Arbeit geleistet, die jetzt infrage gestellt ist. Die Gemeinden werden unnötigerweise bestraft, und die ganze Entwicklung im Kanton wird gebremst.»

Was das Urteil für die einzelnen Gemeinden bedeutet, könne noch nicht gesagt werden, sagte Giancarla Papi, Vorsteherin des Bau- und Raumplanungsamts. Jede Gemeinde müsse einzeln angeschaut werden. Sie sagte, dass es in vielen Gemeinden um weniger als 5000 Quadratmeter Land gehe, dass aber auch diese Dossiers auf Eis gelegt seien.

Gemäss Steiert hat der Staatsrat auch andere Lösungen als den Gang ans Bundesgericht erwogen. Seine Direktion könnte den Entscheid des Kantonsgerichts anerkennen und den neuen Richtplan durchziehen, aber dann könne jede betroffene Gemeinde gegen den Kanton klagen. Oder der Kanton könnte den Gerichtsentscheid ignorieren, doch dann könnte jeder Private wegen eines Baugesuchs den Ortsplan angreifen und bekäme vom Kantonsgericht recht.

Mit dem Gang ans Bundesgericht hofft Steiert auf einen baldigen Entscheid betreffend aufschiebender Wirkung. Dieser könnte dann bereits einen Anhaltspunkt geben, wie das Bundesgericht den Kantonsgerichtsentscheid beurteilt.

Zahlen und Fakten

Insgesamt ­ 64 Gemeinden betroffen

57 Ortsplan-Dossiers liegen beim Raumplanungsamt zur Prüfung, gegen sechs weitere liegen Rekurse beim Kantonsgericht vor und bei einem Ortsplan, jenem von Avry-sur-Matran, hat das Kantonsgericht nun entschieden, dass der neue kantonale Richtplan anzuwenden sei. Somit sind insgesamt 64 Gemeinden betroffen, die ihr Dossier vor dem 2. Oktober 2018 eingereicht hatten: über ein Drittel aller Freiburger Gemeinden. Betroffen sind laut Amtsvorsteherin Giancarla Papa etwa die Städte Bulle und Villars-sur-Glâne, in Deutschfreiburg Murten und Plaffeien und die Agglomerationsgemeinden Givisiez, Granges-Paccot und Matran. Von 10 300 Hektaren Bauland im Kanton betreffen in diesen Dossiers 171 Hektaren Einzonungen.

Rechtssprechung

«Nicht an die neuen Regeln gehalten»

Auslöser des Kantonsgerichtsentscheids betreffend der Prüfung der Ortspläne nach neuem Richtplan ist das geplante Einkaufszentrum ­Avry-­Centre der Migros. Dort haben die Arbeiten bereits begonnen, das Oberamt bewilligte einen vorzeitigen Baubeginn, doch das Kantonsgericht stoppte diesen im Juli 2019. Die Einsprecher gegen das Megaprojekt, eine Erbengemeinschaft, wehrten sich aber nicht nur gegen das Baugesuch, sondern auch gegen die Anpassungen im Ortsplan.

«Es stellt sich die grundsätzliche Frage, welche Richtlinien gelten, um die Konformität des Projekts nach Bundesrecht zu beurteilen», bemerkt das Gericht. Es stellt fest, dass der Staatsrat den neuen kantonalen Richtplan Anfang Oktober 2018 angenommen, den Ortsplan von Avry-sur-Matran aber erst am 21. November 2018 genehmigt hat.

«Mit der Genehmigung durch den Staatsrat bindet der kantonale Richtplan die kantonalen und kommunalen Behörden, und es ist erstaunlich, dass die Raumplanungs-, Bau- und Umweltdirektion entschieden hat, sich nicht an die neuen Regeln zu halten», heisst es im Entscheid.

Das Bau- und Raumplanungsgesetz enthalte eine klare und eindeutige Übergangsbestimmung, wann ein neuer Richtplan anzuwenden sei. Gemäss dem Gericht sind die von der kantonalen Direktion angeführten Gründe nicht stichhaltig genug, um weiterhin den alten Richtplan anzuwenden.

Im alten Richtplan fehlten gemäss Kantonsgericht auch zwingende Angaben wie die Dimensionen der Flächen für die Urbanisierung und die Art, wie die Urbanisierung zu koordinieren sei.

Wenn auch der Kanton Übergangsmassnahmen zur Reglementierung der Bauzonen eingeführt hatte, so rechtfertige dies nicht das Beibehalten der alten Richtplanung, so die Richter aus der Unterstadt.

Die Genehmigung der Ortsplanung von Avry stehe somit im Widerspruch zum Bundesrecht, hält das Gericht fest.

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 602 2019 3

Reaktion

Ein Rückschlag für die Freiburger Gemeinden

Vier oder sogar acht Jahre hätten Gemeinden investiert, um einen neuen Ortsplan zu erstellen. Nun stellt ein Entscheid des Kantonsgerichts diese Arbeit infrage. «Ich bin schockiert», sagte Dominique Butty, Präsident des Freiburger Gemeindeverbands, gestern unmittelbar nach der Medienkonferenz. Er habe nichts von einem Rekurs am Kantonsgericht gewusst; erst gestern um 12.10 Uhr erfuhr er von dieser Entwicklung. «Es wird sehr kostspielig werden für die Gemeinden», sagte er. Noch sei es zwar zu früh, um zu beurteilen, welche Folgen der Entscheid für welche Gemeinde habe. Sollte das Bundesgericht das Freiburger Gericht aber stützen, müssten die Gemeinden wohl nochmals an die Arbeit. Auch wenn es geringer Änderungen bedürfe, so müsste doch in jedem Fall ein neues Verfahren eingeleitet werden. Sechs Monate bis ein Jahr könnten verloren gehen, so Butty. «100 000 Franken kostet das eine Gemeinde schnell einmal.» Er befürchtet, dass in seiner Gemeinde Romont das Sportzentrum, die Primarschule und die Umfahrungsstrasse gefährdet sind.» Vorwürfe macht er der kantonalen Direktion keine. «Es war eine Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Ich müsste also mir selber Vorwürfe machen.»

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