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Mehr Aufgaben für das Westschweizer Konkordat

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Seit dem 1. Januar 2007 arbeiten die Westschweizer Kantone und zum Teil auch das Tessin im Bereich Gefängnisse für Jugendliche zusammen. Dies im «Konkordat über den Vollzug der strafrechtlichen Einschliessung Jugendlicher». Gestern hat der Grosse Rat nun einer Änderung des Gesetzes über das Konkordat zugestimmt. Bisher kam das Konkordat nicht zur Anwendung, wenn es um die Unterbringung von Jugendlichen in geschlossenen Einrichtungen zu therapeutischen Zwecken ging. Insbesondere aufgrund der Eröffnung der Haftanstalt für Minderjährige «Aux Léchaires» in Palézieux sei es sinnvoll, das Konkordat auszuweiten, sagte Kommissionssprecher Denis Grandjean (CVP, Le Crêt). Er wies darauf hin, dass die Ausweitung keine Auswirkungen auf die Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden haben werde und es dadurch auch kein zusätzliches Personal benötige. Zusatzkosten würden anfallen, da es eine neue Fachkommission geben werde. Die zusätzlichen Kosten würden jedoch bescheiden ausfallen.

Der Grosse Rat befürwortete von links bis rechts die Ausweitung und stimmte ihr ohne Gegenstimme zu. mir

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