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Mehr Ferienlohn für Nachtarbeiter

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Freiburg Welcher Lohn wird jemandem für die Zeit seiner Ferien ausbezahlt, der regelmässig nachts, an Wochenenden und an Feiertagen arbeitet und dafür zusätzlich zum Grundlohn entschädigt wird? Diese Frage sei im Kanton Freiburg in den Bereichen Pflege und Soziales ungenügend bis gar nicht geregelt, schreibt die Sektion Freiburg des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) in einer Mitteilung vom Montag.

Anlass ist der Fall eines Freiburgers, der sich aus diesem Grund an das Arbeitsgericht gewandt hatte. Dieses hat entschieden, dass der Arbeitgeber, ein Heim, dem Mann für fünf Jahre mehrere tausend Franken Lohn nachzahlen muss. Basis ist unter anderem ein Bundesgerichtsentscheid von 2005. Der VPOD fordert den Staatsrat auf, die Gesetzeslücke zu schliessen und die Frage einer allfälligen Nachzahlung an die betroffenen Angestellten zu diskutieren. cs

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