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Mehr Geld für Tagesbetreuung

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Der Kanton soll sich stärker finanziell an familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen engagieren. Der Grosse Rat stimmte zu, einen ergänzenden Gesetzesartikel einzuführen.

Gleich zu Beginn der Debatte ging es um eine Änderung des Gesetzes über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG). Das Gesetz sieht bis jetzt vor, dass Assistenzpersonen in der Regelschule integrierte Schülerinnen und Schüler im Alltag begleiten können. Die Kosten für diese
Assistenzpersonen werden für die Arbeit während des Unterrichts zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt. Ist das Kind hingegen im Rahmen der ausserschulischen Betreuung auf eine solche Begleitung angewiesen, so gehen die Kosten für diese Massnahmen zulasten der Gemeinde.

In einer Motion verlangten die Grossrätinnen Antoinette de Weck (FDP,  Freiburg) und Katharina Thalmann-Bolz (SVP, Murten), dass die Kosten für die Begleitung durch eine Assistenzperson nicht nur in der Schule, sondern auch in familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt werden. 

Der Staatsrat nahm die Motion einstimmig an und schlug vor, einen ergänzenden Artikel einzuführen. «Damit wird eine wichtige Lücke im Gesetz geschlossen», sagte Solange Berset (SP, Belfaux) in der Debatte im Grossen Rat. «Das Kind mit seinen Anliegen muss immer im Mittelpunkt stehen. Eine ganzheitliche Betreuung des Kindes soll gewährleistet werden», betonte Katharina Thalmann-Bolz (SVP, Murten) während Alizée Rey (SP, Villars-sur-Glâne) bedauerte, dass sich der Kanton nicht noch stärker engagiert. Regula Hayoz Helfer (GP, Barberêche) unterstrich, dass Frühförderung sehr wichtig sei und eine Aufstockung der Betreuungsstunden deshalb wünschenswert sei.

Da alle Fraktionen auf die Änderung eingehen wollten, war die Schlussabstimmung mit 90 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme eine eindeutige Sache. Das Gesetz soll für den Schulbeginn 2022/23 in Kraft treten.

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