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Mehr Geld für Bedarfsausgleich verlangt

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Autor: walter buchs

Nach drei halbtägigen Sitzungen hat eine parlamentarische Kommission am Montag den Gesetzesentwurf über den interkommunalen Finanzausgleich IFAG zu Ende beraten. «Die Kommission ist sich grundsätzlich einig im Bewusstsein, dass alle Gemeinden den Wechsel vom indirekten zum direkten Finanzausgleich wünschen», sagte Kommissionspräsident Albert Bachmann am Mittwoch vor den Medien. Einzig in einem Punkt gebe es einen Minderheitsantrag. Der Entwurf wird in der November-Session beraten.

Für messbare Kriterien

Gemäss Entwurf sieht der neue Finanzausgleich zwei verschiedene Instrumente vor, nämlich einen Ressourcen- und einen Bedarfsausgleich (FN vom 3. September 2009). Zum Vorschlag des Staatsrates betreffend die Modalitäten des Ressourcenausgleichs hat die parlamentarische Kommission keine Bemerkungen.

Anders ist es beim Bedarfsausgleich, dessen Ziel darin besteht, die Unterschiede im Finanzbedarf der Gemeinden auszugleichen. Mit der Wahl der Kriterien, um diesen Finanzbedarf festzulegen, ist die Kommission zwar einverstanden, nicht aber mit deren Gewichtung. Sie schlägt vor, die Belastung, die einer Gemeinde aufgrund ihrer Bevölkerungsdichte, ihres Beschäftigungsgrads, ihres Bevölkerungswachstums usw. erwächst, nicht anhand eines fixen Anteils zu berechnen, sondern des Nettoaufwandes, wie er aus der jeweiligen Jahresrechnung ersichtlich ist. «Wir wollen nachvollziehbare und klare Kriterien», betonte hiezu Kommissionspräsident Albert Bachmann, Präsident des Freiburger Gemeindeverbandes.

Wie zu erwarten war, verlangt die Kommission, dass der Kanton einen grösseren Betrag für den Bedarfsausgleich einsetzt, als der Staatsrat vorgeschlagen hatte. Dieser Betrag soll zudem an den Ressourcenausgleich gekoppelt sein, und zwar im Verhältnis 2:1. Für den Anfang würde das bedeuten, dass der Kanton rund 11,8 statt 8,0 Mio. Fr. für den Bedarfsausgleich einsetzt.

Minderheitsantrag

Einzig bei der Aufteilung der Mittel des Bedarfsausgleichs unter den Gemeinden ist die Kommission zu keinem einstimmigen Ergebnis gekommen. Eine Minderheit, die gestern vor den Medien durch Stadtsyndic Pierre-Alain Clément vertreten war, befürwortet den Vorschlag des Staatsrates. Danach kämen 68 der 168 Gemeinden in den Genuss eines Beitrages, wobei der Beitrag pro Einwohner umso höher ist, je grösser der Finanzbedarf ist.

Eine Mehrheit der Kommission (mit Stichentscheid des Präsidenten) schlägt vor, dass alle Gemeinden vom Bedarfsausgleich profitieren können. Der Betrag wäre mit einer starken Progression abgestuft. So sollte eine Gemeinde mit dem tiefsten Bedarfsindex 10 Fr. pro Einwohner und jene mit dem höchsten Bedarfsindex 110 Fr. pro Einwohner erhalten.

«Ein Schwellenwert, wie er im Vorschlag des Staatsrates enthalten ist, wird immer kritisiert», stellte Albert Bachmann gestern fest. Die Kommission habe viele Modelle diskutiert. Laut Pierre-Alain Clément steigen die Chancen des Gesetzesentwurfs, je mehr Gemeinden davon profitieren.

Gemäss Staatsrat sollte das Finanzausgleichssystem «periodisch evaluiert» werden. Die Kommission schlägt einen verbindlichen Jahresrhythmus vor.

«Die Kommission hat in einem sehr guten Geist gute Arbeit zum Wohl der Gemeinden geleistet», stellte Staatsrat Pascal Corminboeuf gegenüber den FN fest. Der Staatsrat habe sich noch nicht mit dem Vorschlag der Kommission befasst. Seine Kollegen in der Regierung seien aber sicher für den «Entwurf bis» offen, ergänzte er.

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