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Mehr Geld für Selbstständige und Unternehmer

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Kurzarbeits- und Erwerbsausfallsentschädigungen stellten wichtige Instrumente dar, um die wirtschaftlichen Folgen der ersten Corona-Phase zu bewältigen. Diese In­strumente wurden gar noch ausgeweitet, um während der Pandemie weitere Personen abzudecken. Dennoch gibt es auch solche, die durch die Maschen fallen: Leitende Angestellte von Unternehmen erhalten höchstens 3320 Franken Kurzarbeitsentschädigung, und Selbstständigerwerbende mit Einkommen unter 10 000 Franken oder über 90 000 Franken erhalten gar keine Erwerbsausfallsentschädigung.

Der Bundesrat hatte eine Ausweitung der Entschädigung abgelehnt, nicht so der Freiburger Grosse Rat. Im Juni akzeptierte er einen Antrag, die Obergrenzen anzupassen. Für den Staatsrat stellte sich das Problem, dass er an der Regelung für Kurzarbeit und Erwerbsausfall nichts ändern kann, da diese in der Kompetenz des Bundes liegt.

Um dem Auftrag des Grossen Rats zu entsprechen, legt der Staatsrat nun einen Gesetzesentwurf vor, um das kantonale Angebot zu erweitern. Zum Umsetzen gründet er eine separate Einheit unter Aufsicht der Volkswirtschaftsdirektion und der Wirtschaftsförderung. Dabei stellt der Kanton für die Betroffenen 25 Millionen Franken zur Verfügung. Das Gesetz kommt im Oktober vor den Grossen Rat; erste Auszahlungen sind Ende Jahr möglich.

uh

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