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Mehr Gleichberechtigung bei Vergabe von Betreuungsplätzen gefordert

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In einem Bericht auf ein Postulat liefert der Staatsrat eine Übersicht über die Anzahl familienergänzender Betreuungsplätze und wie die Subventionierung geregelt ist.

Die beiden Grossrätinnen Julia Senti (SP, Murten) und Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) forderten in einem Postulat mehr Gleichberechtigung und Flexibilität für Eltern bei der Suche nach einem Platz in einer familienergänzenden Betreuungseinrichtung für ihre Kinder. Sie wiesen darauf hin, dass die Krippenplätze innerhalb des Kantons Freiburg sehr ungleich verteilt sind. Die Postulantinnen forderten den Staatsrat auf, einen Bericht zu verfassen, in dem andere Wege der Subventionierung geprüft werden sollen.

Mehr Betreuungsplätze

Der Bericht, so der Staatsrat, habe die Möglichkeit geboten, eine Bestandesaufnahme der Ziele und der erreichten Ergebnisse vorzunehmen. Wichtig ist das im Jahr 2012 in Kraft getretene Gesetz über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG), das zum Ziel hat, eine genügende Anzahl an familienergänzenden Tagesbetreuungsplätzen zu gewährleisten. Dadurch soll Familien- und Berufsleben besser vereinbart werden können. Um diese Ziele zu erreichen, sind eine Harmonisierung der Angebotsplanung von Betreuungsplätzen, die Koordination der Tätigkeit unter den Beteiligten und eine Regelung der Subventionen notwendig.

Gemäss FBG sind die Eltern verpflichtet, sich entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Betreuungskosten ihrer Kinder zu beteiligen. Zu diesem Zweck werden die den Eltern in Rechnung gestellten Tarife von den Betreuungseinrichtungen in Absprache mit den Gemeinden festgelegt.

Alle vier Jahre müssen die Gemeinden überprüfen, ob sie genug Betreuungsplätze anbieten. In seinem Bericht zum Postulat listet der Staatsrat auf, dass im Jahr 2012 im Kanton 46 Kindertagesstätten mit 1211 Betreuungsplätzen vorhanden waren. Anfang 2022 waren es dann 69 Kindertagesstätten mit 2190 bewilligten Plätzen. Im Jahr 2012 gab es im Kanton Freiburg zudem 701 Tagesfamilien, die 3693 Kinder aufgenommen hatten. Im Jahr 2020 ist die Zahl der Tagesfamilien auf 583 gesunken. Diese betreuten allerdings mehr Kinder, nämlich 4332.

Ziele teilweise erreicht

Der Staatsrat stellt fest, dass die Ziele des FBG seit seinem Inkrafttreten 2012 durch die Schaffung zahlreicher neuer Plätze teilweise erreicht wurden. Es wird die Aufgabe jeder Gemeinde sein, je nach Situation und örtlicher Gegebenheit die am besten geeignete Art der Subventionierung der familienergänzenden Betreuung festzulegen. So kann jede Gemeinde unabhängig vom gewählten System die Wünsche und Bedürfnisse der Eltern auf ihrem Gemeindegebiet berücksichtigen; beispielsweise um eine Unterbringung in der Nähe des Arbeitsplatzes statt des Wohnorts zu ermöglichen und so die Flexibilität zu fördern.  

Die Gemeindeautonomie erlaubt es den Gemeinden, in ihrem Zuständigkeitsbereich Entscheidungen zu treffen, die sich von den Entscheidungen anderer Gemeinden unterscheiden und somit unterschiedliche Auswirkungen auf die Bevölkerung haben können. Damit gerät die Gemeindeautonomie manchmal in Konflikt mit dem Wunsch nach Gleichbehandlung im ganzen Kantonsgebiet.

Der Kanton behält seine Aufsichtspflicht über familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen. Damit, so der Staatsrat, nehme er seine Verantwortung bei der Qualitätssicherung der Strukturen weiterhin wahr.

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