Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Mehr Nachhaltigkeit und weniger Papier bei kleineren Aufträgen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Seit zwei Jahren verfügt die Gemeinde Murten über einen Leitfaden zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Wie der Gemeinderat mitteilt, wurde der Leitfaden nun überarbeitet. «Wir haben mittlerweile Erfahrungen gesammelt und gesehen, was gut ist und wo es noch Anpassungen braucht», sagt Bauverwalter Stefan Portmann auf Anfrage. Die Anpassungen betreffen einerseits kleinere Änderungen, die sich aus dem Praxisalltag ergeben haben. «Andererseits haben wir im Hinblick auf das Energiestadt-Label, das Murten anstrebt, neue Kriterien für Nachhaltigkeit eingeführt.»

 Zur Bedarfsabklärung wird im Leitfaden neu festgehalten, dass vor jeder Beschaffung grundsätzlich abzuklären ist, ob diese wirklich nötig ist, oder ob es Alternativen gibt. Zudem wurden als Grundsätze für eine nachhaltige Beschaffung neue Kriterien bei der Auftragsvergabe eingefügt: Die Gemeinde Murten will langlebige, umwelt- und recyclingfreundliche Produkte bevorzugen, die nach Möglichkeit aus natürlich nachwachsenden Rohstoffen bestehen. Weiter sollen Lieferanten mit Bekenntnis zu Qualität, Ökologie und Ethik bevorzugt werden. Für die Zuschlagskriterien der Aufträge bedeutet dies, dass Anbieter neu die Nachhaltigkeit ihrer Produkte aufzeigen müssen und dafür Punkte erhalten: Für einen Nachweis über interne Richtlinien gibt es vier Punkte, ein offizielles Zertifikat gibt fünf Punkte, ohne Nachweis gibts null Punkte. «Mit dem sehr geringen Unterschied zwischen den internen Richtlinien und der Zertifizierung wollen wir verhindern, dass kleine Unternehmen benachteiligt werden», erklärt Portmann. Denn für kleine Firmen sei ein Zertifikat oft zu teuer.

Aufwand verringern

Neu wird im Leitfaden zudem bei den Zuschlagskriterien zwischen kleineren und grösseren Aufträgen unterschieden. Für kleinere, zu denen beispielsweise im Bauwesen alle unter 50 000 Franken gehören, wurden Kriterien gestrichen. «Die Bewerber müssen zum Beispiel kein Organigramm der Baustellenorganisation, kein Arbeitsprogramm und keine Pläne für die Baustelleneinrichtung mehr liefern», so Portmann. Dies verringere den Aufwand sowohl für die Firmen als auch für die Gemeinde. «Es macht auch nicht Sinn, für Malerarbeiten in vier Schulzimmern eine Baustellenorganisation zu erstellen», so Portmann.

Neu ist auch die Schlussbeurteilung. «Nach Abschluss bewerten wir die Auftragsabwicklung, besprechen sie mit der Firma und legen die Bewertung zu den Akten», so Portmann. luk

Meistgelesen

Mehr zum Thema