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Mehr Prämienverbilligungen

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Mehr Prämienverbilligungen

Mittlere Einkommensschichten sollen entlastet werden

Ab 2007 werden die Familien mit kleinen und mittleren Einkommen finanziell vermehrt entlastet werden. Ab diesem Datum sollen rund zwölf Millionen Franken mehr an Prämienverbilligungen gewährt werden.

Von ARTHUR ZURKINDEN

«Für die niedrigen und mittleren Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.» Diese Änderung des Krankenversicherungs-Gesetzes (KGV) tritt ab 2006 in Kraft, doch haben die Kantone ein Jahr Zeit, um dieser Bestimmung nachzukommen.

Einkommensgrenzen erhöhen

Der Staatsrat will ab 2007 nicht nur diese Verpflichtung erfüllen, er will auch die geltenden Einkommensgrenzen anheben, damit der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wird. Er will dabei die Beträge erhöhen, die für jedes Kind oder jeden jungen Erwachsenen in Ausbildung berücksichtigt werden können. Heute erhöht sich die Einkommensgrenze um je 10 000 Franken für jedes unterhaltspflichtige Kind.

Allein die Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen um mindestens 50 Prozent, wie sie das KVG neu vorschreibt, wird jährlich Mehrkosten von fünf Millionen verursachen. Für die Erhöhung der anrechenbaren Beiträge für Kinder will der Staatsrat rund sechs bis sieben Millionen einsetzen.

Bund teilt bald 10 Mio. mehr aus

Andererseits wird Freiburg vom Bund ab 2007 rund zehn Millionen Franken mehr erhalten als heute, damit er der neuen KVG-Verpflichtung nachkommen kann. Bei dieser zusätzlichen Subvention muss der Kanton seine Beiträge um 1,7 Millionen erhöhen. Somit machen die zusätzlichen Gelder zur finanziellen Entlastung der niedrigen und mittleren Einkommensschichten rund zwölf Millionen Franken aus.

Gegen Einführung
eines individuellen Anspruchs

Diese Absichten verrät der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Motion der Sensler CVP-Grossräte Josef Fasel und Yvan Aeby. Sie möchten mit ihrem Vorstoss erreichen, dass Lehrlinge und Studierende selber ein Gesuch um Prämienverbilligung einreichen können. Heute muss dies im Namen der Eltern geschehen. Sie gaben dabei zu bedenken, dass insbesondere Familien der Mittelschicht keinen Anspruch auf Prämienverbilligung für ihre Kinder haben, weil das Einkommen dieser Eltern die festgesetzten Grenzen überschreitet. Ihrer Ansicht nach handelt es sich um eine Ungleichbehandlung dieser Familien.

Der Staatsrat empfiehlt aber dem Grossen Rat, diese Motion abzulehnen. Die Einführung eines individuellen Anspruchs auf Prämienverbilligung für junge Erwachsene (19 bis 25 Jahre), also unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern, würde laut Schätzungen bedeuten, dass rund 6000 bis 7000 Personen neu Prämienverbilligungen erhalten. Daraus würden sich Mehrkosten zwischen elf und dreizehn Millionen ergeben. Gemäss Staatsrat würde sich dies zum Schaden der übrigen Begünstigten auswirken.

Der Staatsrat erinnert daran, dass im Jahre 2004 91 929 Versicherte in den Genuss einer Prämienverbilligung gekommen sind. «Das heisst 37,26 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung des Kantons», hält er fest. Im Jahre 2004 machten die Prämienverbilligungen im Kanton 114,7 Millionen Franken aus. Im Budget 2005 hat der Staatsrat gar 118 Millionen eingesetzt, also den vom Bund subventionierten Höchstbetrag. «Und dieser wird sehr wahrscheinlich vollumfänglich verwendet», ergänzt er. Zudem weist er darauf hin, dass die Einkommensgrenze für eine Familie mit vier Kindern bei 94 600 Franken liegt.

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