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Mehr Qualität mit mehr Formularen?

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Mehr Qualität mit mehr Formularen?

Autor: Walter Buchs

Mit der Inkraftsetzung der eidgenössischen Strafprozessordnung (StPO) auf den 1. Januar 2011 hat im Kanton Freiburg die neu strukturierte Staatsanwaltschaft – eine Zusammenführung des Untersuchungsrichteramts und der bisherigen Staatsanwaltschaft – den Betrieb aufgenommen. Im FN-Interview geht der Deutschfreiburger Markus Julmy, stellvertretender Generalstaatsanwalt, auf den Start dieser Organisation und ihre Auswirkungen ein.

Wie ist die neue Organisation angelaufen?

Ich darf wirklich sagen, dass das Ganze unter Berücksichtigung der verfügbaren, unsäglich kurzen Zeit, die wir zur Vorbereitung hatten, gut angelaufen ist. Mit der sehr späten Wahl des Generalstaatsanwalts und der dadurch eingetretenen Blockierung hatten wir im Kanton Freiburg für die juristische Umsetzung bloss zweieinhalb Monate Zeit, während andere Kantone zwei Jahre zur Verfügung hatten. Das geht nicht spurlos vorbei.

Wie hat sich das ausgewirkt?

Die späte Wahl hat eine Zeitlang im Hause für beträchtliche Unruhe gesorgt. Das hat sich jetzt aber gelegt. Fabian Gasser hat seine Aufgabe als Generalstaatsanwalt sehr entschieden angepackt und hat es verstanden, Vertrauen zu schaffen. Die Stimmung hat sich dadurch enorm verbessert und es ist eine Beruhigung eingetreten. Punkto Räumlichkeiten waren wir am 1. Januar im Wesentlichen bereit; zumindest hatte da jeder Mitarbeiter ein Pult, einen PC und ein Telefon.

Wie sieht es personell aus?

Grösstenteils konnten wir die Stellen rechtzeitig besetzen. Es haben aber noch nicht alle Sekretärinnen ihr Amt angetreten, weil die Ausschreibungen erst spät erfolgen konnten. Ob der vorgesehene Bestand reichen wird, kann erst etwa in einem Jahr beurteilt werden.

In einem Gebilde mit etwa 85 Angestellten bei rund 60 Vollzeitstellen gibt es zudem laufend gewisse Wechsel. Bekanntlich wird uns Staatsanwalt Olivier Thormann nächstens verlassen. Bis seine Stelle wieder besetzt ist, wird es eine gewisse Zeit dauern, und je nach Besetzung werden Anpassungen notwendig werden.

Ist aus Ihrer Sicht die Fusion von zwei doch unterschiedlichen Institutionen gelungen?

In der Tat darf man nicht vergessen, dass zwei sehr unterschiedliche Kulturen zusammengeführt wurden, zwischen denen traditionell eine gewisse Rivalität bestand. Dank des guten Willens aller Beteiligten ist die Zusammenführung bis jetzt erstaunlich gut verlaufen, auch wenn der Prozess noch lange nicht abgeschlossen ist. Die Stimmung im Haus ist gut, abgesehen von einer gewissen Verunsicherung, die bei jeder einschneidenden Umwälzung eintritt, zum Beispiel, ob die Arbeit überhaupt bewältigt werden kann.

Und die sprachliche Ebene?

Ein Problem, mit dem wir ständig konfrontiert sind, ist der Einsatz der Staatsanwälte aufgrund ihrer Muttersprache. Die Menge der Fälle entspricht nicht immer der personellen Besetzung. Das Verhältnis zwischen deutschen und französischen Fällen ändert sich von Jahr zu Jahr. Da braucht es Flexibilität.

In der Praxis ist es meist ein Deutschsprachiger, der auch mal einen Fall in der anderen Sprache behandelt. Auch seine Schreiberin oder sein Schreiber und das Sekretariat müssen in der Lage sein, in der anderen Sprache zu arbeiten.

Mit welchen Tücken haben Sie im administrativen Bereich zu kämpfen?

Das grösste Problem besteht momentan im übermässigen Formularkrieg, und dies betrifft nicht nur Freiburg. Es gibt über 300 Formulare, die nach dem Übergang zum Staatsanwaltschaftsmodell zur Anwendung kommen. Sie enthalten neue Rechte, Informationspflichten, Rechtsmittel, neue Bezeichnungen und vor allem neue Verfahrensabläufe. Da müssen wir täglich grosse Mängel feststellen: schlechte Übersetzungen, inhaltliche und Schreibfehler. Auch fehlt gelegentlich die Übereinstimmung mit unseren Strukturen.

Gibt es weitere Hemmschuhe?

Nach den ersten Verbesserungen und Anpassungen, die gemacht wurden, stellen wir weiterhin geringfügige Abweichungen Deutsch – Französisch sowie inzwischen relativ grosse Abweichungen zu den gesamtschweizerischen Formularen fest. Auch informatikmässig sind die Formulare zum Teil noch schlecht integriert. Wenn man letztes Jahr für das Erstellen eines Formulars fünf Minuten brauchte, sind es zurzeit 30 Minuten.

Neben der täglichen Arbeit müssen diese Mängel und Fehler behoben werden und das bindet im Moment noch viele Kräfte. Das ist derzeit unser grösstes Problem, das den Ablauf der Arbeiten hemmt. Die Polizei kämpft im Übrigen mit ähnlichen Problemen und erwartet von unserer Seite zu Recht Antwort auf zahlreiche Fragen.

Welches sind die wichtigsten Auswirkungen des Staatsanwaltschaftsmodells auf die Direktbetroffenen?

Ein betroffener Bürger stellt als Erstes fest, dass er Verfügungen von einem Staatsanwalt und nicht mehr vom Untersuchungsrichter bekommt. Das ist das Vordergründige.

Dahinter stecken aber qualitative Veränderungen. Mit der neuen StPO hat der Beschuldigte bedeutend mehr Rechte, und dies zu einem viel früheren Zeitpunkt. Eines der Stichworte ist: Anwalt der ersten Stunde. Viel wichtiger wird inskünftig aber sein, dass der Beschuldigte mehr Rechte hat, an den verschiedenen Einvernahmen im Laufe des Verfahrens teilzunehmen.

Wir als Staatsanwälte müssen uns darauf einstellen. Die Veränderungen, die zu einer qualitativen Verbesserung führen sollen, werden die Verfahren aber verlangsamen. Das wird nicht zur Effizienz des Systems beitragen.

Wie wurden die Arbeiten unter den Staatsanwälten verteilt?

Der Generalstaatsanwalt hat Spezialisierungen vorgenommen, wie es das Gesetz teilweise auch vorsieht. Die Zuteilungen erfolgten aber freiwillig durch Absprachen. Es gibt drei Hauptbereiche: Betäubungsmittel, Wirtschaftskriminalität und Opferhilfe. Diese Verantwortlichen werden von anderen Dossiers entlastet.

Dazu haben wir weitere Spezialisierungen wie Gewaltdelikte, Jugendliche, Schwarzarbeit, Umwelt/Hunde usw. Auf Deutsch gibt es die Möglichkeit der Spezialisierung aus personellen Gründen kaum.

Sehen Sie heute schon Lücken in der neuen StPO?

Wir orten verschiedene Schwierigkeiten. Im Kanton Freiburg waren wir an eher unbürokratische Verfahren gewöhnt. Wir haben immer versucht, pragmatisch die Rechte der Verfahrensbeteiligten zu wahren. Vieles beruhte dabei auf gegenseitigem Vertrauen zwischen Richtern und Anwälten und sogar den Beschuldigten. Nun müssen wir den Schritt zu einer extrem bürokratischen Prozessordnung machen, welche Vertrauen ein gutes Stück weit durch Papier ersetzt.

Ich stelle nicht in Abrede, dass dies die Qualität der Strafverfahren und damit die Rechte der Bürger verbessern kann. Ich hoffe aber sehr, dass die Komplexität der neuen Verfahren, die momentan unsere Arbeit erschwert, mit geeigneten Richtlinien noch vereinfacht werden kann. Das Ganze ist in manchen Punkten akademisch und etwas zu wenig nahe an der Realität der Polizei, der Staatsanwaltschaft und letztlich auch des Bürgers, welcher sich eine einfache und wirksame Strafverfolgung wünscht, sei er nun Beschuldigter oder Geschädigter.

Welches sind Ihre Aufgaben als stellvertretender Generalstaatsanwalt?

In der Leitung der Staatsanwaltschaft behandeln wir die sensiblen Dossiers, jene gegen Magistratspersonen, gegen Polizei, gegen Medien oder gegen Anwälte. Daneben habe ich ganz normale Dossiers wie jeder Staatsanwalt.

Künftig wird es wohl so sein, dass der Generalstaatsanwalt die strategischen, kriminalpolitischen Entscheide fällen wird. Ich werde mich wohl mehr mit der Vereinheitlichung und Koordination der Massendelinquenz und – militärisch ausgedrückt – mit der taktischen Ebene befassen.

Kommen weitere Führungspflichten hinzu?

Eine weitere Aufgabe wird in der Kontrolle der Verfügungen der Staatsanwälte bestehen, wie dies der Gesetzgeber uns zur Aufgabe macht. Diese Vor- und Nachkontrollen sollen aber den Zweck haben, die Qualität unserer Arbeit sicherzustellen.

Es geht nicht einfach nur darum, dass der Generalstaatsanwalt und sein Stellvertreter Kolleginnen und Kollegen überwachen. Es geht darum, Probleme rechtzeitig zu erkennen, dadurch die Leistung unserer Arbeit zu halten und möglichst noch zu steigern.

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