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Mehr Spielraum durch Schuldenabbau

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Mehr Spielraum durch Schuldenabbau

Staatsrat analysiert die Möglichkeiten zur Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf des Nationalbankgoldes

Der Kantonsanteil am Erlös aus dem Goldverkauf der Nationalbank soll vorrangig für die Rückzahlung von fälligen Schulden und für künftige Finanzierungsbedürfnisse des Staates eingesetzt werden. Nach Meinung der Regierung soll dabei der Zweck für die Verwendung der 757 Mio. Franken nicht zum Voraus genau bestimmt sein.

Von WALTER BUCHS

Als sich zu Jahresbeginn die Auszahlung der Kantonsanteile am Verkaufserlös des überschüssigen Nationalbankgoldes noch für das laufende Jahr abzeichnete, wurden in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen Vorschläge für die Verwendung dieser Mittel gemacht. Im Hinblick auf die bevorstehende Junisession des Grossen Rates hat der Staatsrat nun dazu Stellung genommen. Er hat seine Vorschläge am Freitag den Medien vorgestellt.

In einer ausführlichen Analyse der Finanzperspektiven stellt die Kantonsregierung fest, dass sich für die nächsten Jahre ansteigende Defizite in der Staatsrechnung ankündigen. Aufgrund von bereits gefassten Beschlüssen und Projekten sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene entstünden viele Risiken, die auf eine Verschlechterung der Ergebnisse hinweisen (siehe auch Kasten). Insgesamt sei jetzt schon offensichtlich, dass mit den «Gewinnen» aus der Kapitalauszahlung von 757 Mio. Fr. bei weitem nicht der ganze Finanzbedarf gedeckt und die sich abzeichnenden Risiken nicht abgewendet werden können.

Wie Finanzdirektor Claude Lässer vor den Medien sagte, ist diese ausserordentliche Einnahme nach Auffassung des Staatsrates «ein über mehrere Generationen angehäuftes Vermögen, das möglichst vielen Einwohnerinnen und Einwohnern zugute kommen soll». Es dürfe nicht die eine oder andere Bevölkerungsgruppe bevorzugt werden.

Dies sind wesentliche Gründe, warum der Staatsrat dem Grossen Rat vorschlägt, die ausserordentlichen und einmaligen Einnahmen für Schuldenabbau einzusetzen, kombiniert mit einer vorübergehenden Rückstellung flüssiger Mittel für künftigen Finanzierungsbedarf an Investitionen. Die damit verbundene Verringerung der Fremdfinanzierung senke die Zinslast und führe zu einer Aufwandverringerung in der laufenden Rechnung. Dies komme der gesamten Wohnbevölkerung des Kantons zugute. Die daraus resultierenden Einsparungen verteilten sich auf mehrere Jahre, so dass auch die kommenden Generationen entlastet würden.

Senkung der Kapitalkosten

Ende 2004 beliefen sich die mittel- und langfristigen Staatsschulden auf 740 Mio. Fr. Dafür zahlt der Kanton im laufenden Jahr 25,4 Mio. Fr. an Zinsen. Gleichzeitig sind die Anlagezinse im Moment sehr tief. Schulden abbauen ist also in jedem Fall interessanter als Geld anzulegen, dies umso mehr, als der Staatsrat beschlossen hat, dass Kapitalsicherheit und -garantie höher zu gewichten sind als die Rendite.

Die Mittel, die gemäss Rückzahlungsfristen und -möglichkeiten nicht für den Schuldenabbau eingesetzt werden, sollen zur Deckung des Finanzierungsbedarfs des Staates verwendet werden. Damit können künftige Investitionen günstig finanziert werden. Der Staatsrat möchte das Nettoinvestitionsvolumen des Kantons auf einem hohen Stand halten oder sogar noch erhöhen. Er geht für die kommenden zehn Jahre von einem jährlichen Finanzierungsbedarf von 30 bis 50 Mio. Fr. aus.

Kein Spezialgesetz

Wie der Staatsrat zu den eingereichten Motionen und dem Postulat weiter ausführt, will er im Hinblick auf die Senkung des Mietaufwandes die Möglichkeit prüfen, gewisse bis jetzt gemietete Verwaltungsgebäude zu kaufen. Zudem sollen die letzten Rückstände bei der Auszahlung der Investitionsbeiträge an die Gemeinden wettgemacht werden. Dies betrifft namentlich Schulbauten.

Entgegen dem Vorschlag in den eingereichten Motionen ist der Staatsrat entschieden gegen die Ausarbeitung einer «Lex SNB». Die geltenden Gesetze und Verfahren würden reichen, um die erwähnten Ziele und Zwecke zu erreichen. Ein Gesetz würde zudem den Handlungsspielraum wieder einschränken und das sei angesichts der noch unsicheren Finanzperspektiven gar nicht hilfreich.

In der Frage der Steuersenkungen, die im Zusammenhang mit den Goldmillionen ebenfalls immer wieder thematisiert wird, ist sich der Staatsrat bewusst, dass trotz der bereits getroffenen Massnahmen weiterhin Handlungsbedarf besteht. Auch hier sollen keine neuen Mechanismen geschaffen werden, sondern der Grosse Rat soll über Vorschläge von Fall zu Fall entscheiden.

Gewinnanteil geht zurück

Seit 1991 profitieren die Kantone von Gewinnausschüttungen der Nationalbank (SNB). Seither haben diese Einnahmen einen immer grösseren Einfluss auf die Staatsfinanzen. Die ausgeschütteten Beiträge haben rasch und deutlich zugenommen und sind einer der Gründe für die Erholung der Kantonsfinanzen, wie der Staatsrat in der Antwort auf die parlamentarischen Vorstösse zur Verwendung des Kantonsanteils am Erlös aus dem Verkauf des Nationalbankgoldes festhält.

Im laufenden Jahre rechnet der Kanton gemäss Budget mit Erträgen von rund 103 Mio. Franken. Diese teilen sich auf in 88,6 Mio. Fr. Einnahmen aus dem ordentlichen Gewinnanteil und 14,1 Mio. Fr. aus dem Ertrag der Anlagen der verkauften überflüssigen Goldreserven. Diese Erträge fliessen erst seit dem vergangenen Jahr. Da die SNB nun dieses Kapital im laufenden Jahr an die Kantone verteilt, wird es ab dem kommenden Jahr diese Erträge nicht mehr geben, die an die Kantone weitergeleitet werden. Dieser Anteil, der im Freiburger Staatsvoranschlag 2006 mit 17,6 Mio. Fr. budgetiert ist, wird somit wegfallen.
Auch die Höhe des ordentlichen Gewinnanteils (gegenwärtig 88,6 Mio. Fr.) ist gemäss Bericht des Staatsrates nicht mehr gesichert. Aufgrund des Renditeniveaus auf den Finanzmärkten geht die SNB davon aus, dass sie künftig nicht mehr 2,5 Mrd. Fr. an die Kantone verteilen kann, sondern lediglich noch knapp eine Milliarde Franken. Eventuell wird sich das bereits ab 2008 auswirken. Der Kanton muss somit mit diesen Mindereinnahmen fertig werden, die im Finanzplan grundsätzlich vorgesehen sind. Finanzdirektor Claude Lässer hielt deshalb gestern vor den Medien fest: «Die Kapitalauszahlung von 757 Mio. Fr. ist zwar eine einmalige Chance; ihre Auswirkungen dürfen aber nicht überbewertet werden.» wb

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