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Mehr Übersicht in der Rechtspflege

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Autor: walter buchs

Aller Voraussicht nach werden am 1. Januar 2011 die eidgenössische Zivilprozessordnung, die eidgenössische Strafprozessordnung und die eidgenössische Jugendstrafprozessordnung in Kraft treten. Zum gleichen Zeitpunkt wird das entsprechende kantonale Prozessrecht gegenstandslos. Gleichzeitig müssen aber neue kantonale Ausführungsbestimmungen zu den Bundesgesetzen erlassen werden.

Totalrevision vorgelegt

Der Kanton Freiburg nimmt das Inkrafttreten der drei Bundesgesetze zum Anlass, um die Gerichtsorganisation einer Totalrevision zu unterziehen. Zudem werden die allermeisten Bestimmungen über die Rechtspflege in einem einzigen Gesetz zusammengefasst, was die Aufhebung zahlreicher Einzelgesetze ermöglicht und insbesondere für Nichtfachleute die Übersicht verbessert. «Das Vormundschaftsgesetz ist vom neuen Justizgesetz nicht betroffen», sagte Staatsrat Erwin Jutzet am Freitag bei der Erläuterung des Vorentwurfs vor den Medien in Freiburg. Zuerst müssten heikle Fragen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden geklärt werden.

Eine tiefgreifende Änderung in der kantonalen Gerichtsorganisation bringt die Umgestaltung der Strafverfolgungsbehörden. Der Bund hatte sich nämlich für das sogenannte «Staatsanwaltschaftsmodell» entschieden. Das bedeutet, dass das Untersuchungsrichteramt wieder aufgehoben wird. Mit einem etwas erweiterten Pflichtenheft werden die Freiburger Untersuchungsrichter ihre Arbeit künftig als Staatsanwälte fortsetzen. Wie Staatsrat Jutzet hiezu ergänzte, sollen diese in der Person eines Generalstaatsanwalts einen Chef erhalten.

Verschiedene Varianten

«Neben den verlangten Anpassungen an die neuen Bundesprozessordnungen stellt das Justizgesetz inhaltlich im Wesentlichen eine Nachführung des bestehenden Rechts dar», stellte Justizdirektor Jutzet gestern vor den Medien fest. Zusammen mit der Arbeitsgruppe, mit der er den Vorentwurf ausgearbeitet hat, nutzt er aber die Gelegenheit, um einige Neuerungen vorzuschlagen und zum Teil Varianten zur Diskussion zu stellen.

So wird in der Strafrechtspflege als Hauptvariante die Schaffung eines für den ganzen Kanton zuständigen Strafgerichts mit Sitz in Freiburg vorgeschlagen. Es hätte sich für das ganze Kantonsgebiet in erster Instanz mit schweren Fällen zu befassen. Sollte dieser Vorschlag durchkommen, würde das heute bestehende Wirtschaftsstrafgericht in dieses kantonale Strafgericht integriert. Im Übrigen werden die Gerichtsbezirke mit den zivil- und polizeirechtlichen Zuständigkeiten nicht tangiert. «Die Frage der territorialen Strukturen haben wir nicht angepackt. Wir wollten das Fuder nicht überladen», betonte der Justizdirektor.

Ein Familiengericht?

In der Zivilrechtspflege steht die Errichtung eines Familiengerichts innerhalb der Bezirksgerichte zur Diskussion. Dies wurde durch eine Volksmotion beantragt. Wie Erwin Jutzet sagte, fiel dieser Vorschlag bis jetzt bei den betroffenen Stellen kaum auf Zustimmung. Zudem stellt der Vorentwurf in der Verwaltungsrechtspflege die Frage nach der Beibehaltung des Steuer- und des Sozialversicherungsgerichtshofs. Grundsätzlich ist deren Abschaffung für 2012 bereits beschlossen worden.

Schliesslich wird auch noch die Schaffung eines ausländerrechtlichen Gerichtshofs zur Diskussion gestellt. Zu guter Letzt haben die Änderungen auf Bundes- und Kantonsebene Anpassungen des Gesetzs über die Kantonspolizei zur Folge, die ebenfalls bis Mitte Oktober in die Vernehmlassung geschickt wurden.

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