Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Mehraufwand nach Ortsplan-Urteil wird zum Teil nicht verrechnet

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Zwei Gerichtsurteile haben die Spielregeln für die Ortspläne geändert.
Aldo Ellena/a

Der Kanton verrechnet keine Kosten für seine zusätzlichen Leistungen im Bereich Siedlung, die er für Gemeinden im Zusammenhang mit dem neuen Richtplan erbracht hat. Er verzichtet aber nicht pauschal auf Gebühren.

Viele Gemeinden wurden auf dem falschen Fuss erwischt, als das Freiburger Kantonsgericht und später auch das Bundesgericht festhielten, dass der neue kantonale Richtplan und nicht mehr der alte für jene Ortspläne anzuwenden seien, die eingegangen waren, bevor der Staatsrat den neuen Richtplan verabschiedete.

In einem Auftrag an den Staatsrat haben daraufhin zehn CVP-Grossrätinnen und -Grossräte verlangt, dass er die betroffenen Gemeinden von den Gebühren, die durch die Anpassung der Ortspläne an den neuen Richtplan entstanden seien, befreien solle. Sie vertraten die Meinung, dass sich die Gemeinden bei ihren Ortsplanungsrevisionen auf die kantonale Direktion verlassen hätten, wonach ihre Dossiers noch auf der Grundlage des alten Richtplans geprüft würden.

In seiner Antwort empfiehlt der Staatsrat nun, den Auftrag abzulehnen, die Gemeinden von sämtlichen Gebühren und Verfahrenskosten im Zusammenhang mit der betroffenen Ortsplanunsgrevision zu befreien. Er stellte gar die Frage in den Raum, ob ein Auftrag zulässig sei, wenn er Bestimmungen aus der Verfassung oder aus einem Gesetz infrage stelle.

90’000 Franken nicht verrechnet

Der Staatsrat schreibt aber, dass das Bau- und Raumplanungsamt für diese Dossiers keine Gebühren und Verwaltungskosten auf jenen zusätzlichen Dienstleistungen verrechne, die es in Anwendung des neuen Richtplans für den Bereich «Siedlungen» erbracht habe. Diese internen Kosten werden auf etwa 90‘000 Franken geschätzt.

Der Staatsrat anerkennt, dass das Urteil des Kantonsgerichts den betroffenen Gemeinden zusätzliche Arbeit abverlangt habe, da sie zusätzliche Analysen und Überlegungen in Bezug auf Einzonungen und Verdichtungsmassnahmen hätten anstellen müssen. Zwei Drittel der Gemeinden hätten sich aber nach einer Überprüfung entschieden, ihr Dossier ohne Überarbeitung auch nach dem neuen Richtplan prüfen zu lassen. So habe die Direktion eine Rekordzahl an Ortsplänen in kurzer Zeit genehmigen können. 

Aber auch sonst hätten die Anpassungen die Gemeinden nicht «Hunderttausende von Franken» gekostet, wie im Auftrag behauptet, so der Staatsrat, und zwar weil sich die Folgen auf zwei Arten von Massnahmen beschränkten: Neueinzonungen und Verdichtungen.

Schliesslich hält der Staatsrat fest, dass es in der Natur von Verwaltungsverfahren und des öffentlichen Rechts liege, dass von Behörden getroffene Entscheide später von gerichtlichen Instanzen infrage gestellt werden könnten.

Zum Dossier

Gerichte entschieden gegen den Kanton

Der neue kantonale Richtplan des Kantons Freiburg wurde vom Bundesrat im Mai 2019 genehmigt. Im Herbst 2018 hatte ihn der Staatsrat bereits verabschiedet. Gegenüber den Gemeinden, die an der Gesamtrevision ihrer Ortsplanungen arbeiteten, kommunizierte der Kanton, dass sämtliche Ortspläne, die noch vor dem Herbst 2018 eingereicht worden seien, nach dem alten Richtplan geprüft würden. Am 3. September 2019 entschied jedoch das Kantonsgericht, dass auch für diese Ortspläne bereits der neue Richtplan anzuwenden sei. Ein Jahr später stützte das Bundesgericht dieses Urteil und entschied auch, dass kein Entschädigungsanspruch bestehe. uh

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema