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«Mehrere Kilo Kot an der Wolle»: Schafhalter erneut verurteilt

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Schafe mit Durchfall, mager und sterbenskrank: Die Staatsanwaltschaft hat einen Landwirt, der seine Tiere nicht richtig versorgt hat, zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt.

Es muss ein schrecklicher Anblick gewesen sein, der sich den Vertreterinnen und Vertretern des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am 6. Dezember 2022 auf der Parzelle eines Landwirts im Greyerzbezirk geboten hat. Die zehn Schafe auf dem Gelände befanden sich in einem schlechten Zustand. Der verantwortliche Halter ist nun wegen des Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Tierschutz verurteilt worden.

Buchstäblich verhungert

Wie es im Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft heisst, waren alle zehn Tiere an Durchfall erkrankt. Einige hatten nach Schätzungen mehrere Kilogramm Kot an der Wolle kleben. Mehrere Schafe seien mager gewesen und in einem schlechten Allgemeinzustand. Ein Tier sei am Sterben gewesen, es sei auf der Seite gelegen und habe den Kopf nicht mehr heben können, sodass der Tierarzt es erlösen musste.

Die Tiere sind buchstäblich verhungert. Gemäss Urteil war die Weide im Pferch vollständig aufgefressen. Es habe so ausgesehen, als ob diese Schafe dort seit Monaten gehalten worden wären. Es habe für sie weder genug zu fressen noch eine Tränke gegeben. Die Tiere seien wohl seit mehreren Wochen nicht mehr angemessen versorgt worden. Ein Nachbar gab an, dass 2022 bereits vier Schafe in diesem Gehege verendet sind.

Bereits zwei Urteile

Es ist nicht das erste Mal, dass auf dem Betrieb des 56-Jährigen Mängel festgestellt worden sind. Sein Strafregister weist zwei Verurteilungen wegen Vernachlässigung von Tieren auf. Einmal wurde er im März 2022 zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 50 Franken sowie einer Busse von 300 Franken verurteilt. Ein zweites Mal im November 2022, also kurz vor der neuen Kontrolle. Damals erhielt er eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 50 Franken.

Angesichts dieser Vorgeschichte hat die Staatsanwaltschaft dieses Mal eine unbedingte Strafe ausgesprochen. Der Mann muss eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken bezahlen, dazu eine Busse von 3000 Franken. Mit den Gerichtskosten und den Auslagen wird er eine Rechnung von 3295 Franken erhalten.

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