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Mehrere Monate Haft wegen Schlägerei

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Der Besuch eines Hockey-Matches endete für einen Mann im vergangenen September mit einer gebrochenen Nase und weiteren Verletzungen. Nach dem Match hatte er sich mit Freunden zur Schützenmatte begeben, um auf den Zug nach Hause zu warten. Dort traf er auf drei junge Männer und eine junge Frau, wie es in den Strafbefehlen gegen die Angreifer heisst.

Sie pöbelten das Opfer erst verbal an und schlugen dann zu. Auch als er am Boden lag, bekam der Mann mehrere Tritte und Faustschläge ab, wie er der Polizei später erzählte. Seine Freunde konnten ihm helfen und die Angreifer abwehren. Im Zug nach Hause kam der Geschlagene mit einer jungen Frau ins Gespräch, die ihm die Namen der Angreifer nannte. Er reichte Strafanzeige ein und legte ein Arztzeugnis bei: Die Angreifer hatten ihm die Nase gebrochen, ein Schädeltrauma und zwei Blutergüsse bei den Augen zugefügt.

«Situation eskalierte»

Die Polizei verhörte die drei jungen Männer wenige Tage nach dem Vorfall. Sie alle sagten aus, den fraglichen Abend zusammen auf der Schützenmatte verbracht und Wodka getrunken zu haben. Zum Hergang der Prügelei aber machten sie unterschiedliche Angaben: Einer sagte, er habe Beschimpfungen gehört und gesehen, wie einer der drei mit dem Opfer diskutierte – da­raufhin sei die Situation eskaliert.

Ein anderer sagte, er sei zu einer Prügelei dazugekommen, habe aber nicht selbst zugeschlagen. Zwei der Angreifer waren wenige Tage vor dem Vorfall vom Bezirksgericht Saane wegen Aggression verurteilt worden. Sie erhielten nun laut Strafbefehl eine Freiheitsstrafe von 150 beziehungsweise 120 Tagen ohne Bewährung sowie eine Busse von 100 beziehungsweise 150 Franken. Im Strafbefehl des dritten Angreifers sind diverse weitere Delikte aufgelistet: Er klaute Velos, kaufte Marihuana und war in einen Betrugsversuch verwickelt. Er erhält eine Geldstrafe von 20 Franken à 120 Tagessätzen mit Bewährung während drei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Alle drei müssen die Verfahrenskosten übernehmen.

nas

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