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Mehrfamilienhäuser ab drei Stockwerken sollen mit einem Lift ausgestattet werden

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Autor: Arthur zurkinden

FreiburgBeim Bau oder bei der Renovation von Mehrfamilienhäusern mit mindestens acht Wohnungen oder mit mindestens sechs Wohnungen ab drei Stockwerken muss der Bauherr den Nachweis erbringen, dass diese Gebäude problemlos für behinderte Menschen zugänglich sind. Mit andern Worten: Sie müssen mit einem Lift ausgestattet sein.

In diesem Sinne soll das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz angepasst werden, nachdem der Grosse Rat eine Motion von Joe Genoud (SVP, Châtel-St-Denis) mit 46 zu 42 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen hat.

Joe Genoud verteidigte gestern seinen Vorstoss mit der Begründung, dass mit dem Einbau eines Lifts auch erreicht werde, dass ältere Menschen länger in ihrer Wohnung bleiben können. Auch dachte er an die Familien, an schwangere Frauen usw.

Nach seinen Worten halten sich die Mehrkosten beim Einbau einer solchen Einrichtung in Grenzen. Er schätzte sie auf rund vier Prozent. Er wies auch darauf hin, dass ein Gebäude mit sechs Wohnungen auf drei Stockwerken meist auch ein Untergeschoss aufweise, so dass der Lift vier Niveaus abdecke. «Ein Lift für ein Haus mit drei Geschossen gehört heute zur Standardausstattung, will man dort Wohnungen vermieten oder verkaufen», fügte er bei.

Staatsrat gegen Motion

In seiner Antwort auf die Motion hatte der Staatsrat den Grossen Rat gebeten, diese abzulehnen. Wie Baudirektor Georges Godel erklärte, geht das freiburgische Raumplanungs- und Baugesetz, das nach einer Totalrevision erst am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, weiter als das Bundesgesetz. Laut Bundesgesetz müssen Wohngebäude mit mehr als acht Wohneinheiten einen Lift aufweisen, laut dem freiburgischen Gesetz ist dies für Mehrfamilienhäuser mit acht und mehr Wohnungen eine Pflicht.

Mietpreise werden teurer

Für eine Ablehnung der Motion sprachen sich auch die CVP- und FDP-Fraktion aus. So gab CVP-Sprecher Markus Bapst zu bedenken, dass der Einbau eines Lifts in einem kleinen Mehrfamilienhaus mit erheblichen Mehrkosten verbunden sei. Zudem verursache der Unterhalt des Lifts jährliche Kosten von mehreren Tausend Franken. All dies würde sich negativ auf die Mietzinsen auswirken. «Wir müssen auch günstigen Mietraum anbieten können», hielt er fest und dachte dabei ebenfalls an die älteren Menschen.

Linke Unterstützung

Unterstützung erhielt der SVP-Mann Joe Genoud aber von der SP und dem Mitte-Links-Bündnis, zumal René Thomet (SP) und Benoît Rey (MLB) vor nicht allzu langer Zeit eine ähnliche Motion eingereicht hatten, die aber abgelehnt worden war. «Zehn Prozent der Bevölkerung haben heute Mobilitätsprobleme», gab Benoît Rey zu bedenken. «Jede Massnahme, die zu einer Verbesserung der Mobilität führt, ist eine gute Massnahme», hielt er fest und wollte so auch ein Signal an die Architekten aussenden, damit diese vermehrt an die Menschen mit einer Behinderung denken.

Mit zwei, drei CVP-Stimmen setzte sich dann die SVP-SP-MLB-Allianz durch. So muss nun der Staatsrat innerhalb Jahresfrist dem Grossen Rat eine Gesetzesänderung im Sinne der Motion vorlegen.

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