Wegen Drogendelikten und Gehilfenschaft zu Diebstählen sowie weiterer Taten wurde ein 32-Jähriger vom Strafgericht Sense in Tafers zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. «Im Zweifel für den Angeklagten» hiess es aber beim Anklagepunkt des Einbruchdiebstahls: Dort folgte das Gericht dem Einwand des Verteidigers, wonach DNA-Spuren am Tatort nicht eindeutig auf den Angeklagten als Täter schliessen lassen. In diesem Punkt sprach das Gericht den Mann frei.
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