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«Mein Klient ist kein schlechter Kerl. Er ist schlicht in einem völlig falschen Umfeld aufgewachsen»

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Der Verantwortliche einer Einbruchsserie in Düdingen steht vor dem Strafgericht Sense. Für Diskussionen sorgten nicht die Straftaten, sondern die Persönlichkeit des Beschuldigten.

In den Monaten November und Dezember 2020 wurde Düdingen von einer Einbruchsserie heimgesucht. Drei Täter drangen gewaltsam in verschiedene Geschäfte ein und entwendeten dort Bargeld, Waren und Ausrüstung. Die Verantwortlichen waren rasch ausfindig gemacht, einer der Täter stand am Dienstag vor dem Strafgericht des Sensebezirks.

Der heute 22-Jährige kommt nicht zum ersten Mal in Konflikt mit dem Gesetz, er ist bereits mehrfach vorbestraft. Neben den Einbrüchen wirft ihm die Staatsanwaltschaft zudem mehrere Fahrraddiebstähle sowie den Handel mit Marihuana, Haschisch und rezeptpflichtigen Medikamenten vor. Die Delikte beging er gemäss eigenen Angaben, um seinen exzessiven Drogen- und Alkoholkonsum zu finanzieren.

Schwierige Kindheit

Den Strafrichterinnen und Strafrichtern in Tafers präsentierte sich am Dienstag ein veränderter Mensch. Der junge Mann gab an, seit rund eineinhalb Jahren weder Drogen noch Zigaretten zu konsumieren. Gemäss seinem Anwalt kann dies durch Urinproben bewiesen werden. Der Beschuldigte gab ausserdem zu Protokoll, dass er seinem ehemaligen Umfeld den Rücken gekehrt habe und dass er seither viel Sport treibe, in einem Chor singe und Theater spiele. «Ich möchte eine Ausbildung beginnen und jungen Leuten helfen, die sich in derselben Situation befinden, in der ich mich befunden habe», ergänzte er.

Der Verteidiger des Beschuldigten, Ingo Schafer, komplettierte das Bild. Er wies auf die äusserst schwierige Kindheit seines Mandanten hin und erwähnte etwa, dass dieser bereits mit zwölf Jahren Marihuana und Alkohol konsumiert habe. Schon in der Primarschule seien bei ihm Verhaltensauffälligkeiten und eine sehr geringe Intelligenz festgestellt worden. Schafer erzählte zahlreiche Anekdoten, die zeigten, dass sein Mandant selbst bei einfachen alltäglichen Aufgaben überfordert sei. So sei er etwa nicht fähig, selbstständig ein Bahnbillett an einem Automaten zu lösen. Wenn er keine Hilfe bei der Auswahl seiner Kleider erhalte, gehe er auch mal bei winterlichen Temperaturen in kurzen Hosen ausser Haus. «Mein Klient ist kein schlechter Kerl. Er ist schlicht in einem völlig falschen Umfeld aufgewachsen», so der Anwalt. Aktuell stimme das Umfeld aber – der Beschuldigte ist verbeiständet und wird umfassend betreut –, und die Entwicklung, die er durchgemacht habe, sei äusserst vielversprechend.

Letzte Chance gefordert

Die Staatsanwaltschaft, die nicht an der Verhandlung teilnahm, beantragt eine unbedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen sowie einen Landesverweis von fünf Jahren. Rechtsanwalt Schafer verlangte vom Gericht, trotz der Vorstrafen seines Klienten von einer unbedingten Strafe abzusehen. Wenn das Strafgericht eine unbedingte Geldstrafe ausspreche, werde sein Klient früher oder später im Gefängnis landen und dort eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüssen, weil er die Geldstrafe nicht bezahlen könne, so Schafer. Damit würde er aus seinem aktuellen Umfeld herausgerissen, und Rückfälle wären unvermeidlich. «Geben Sie meinem Klienten diese allerletzte Chance», bat er das Gericht.

Ähnlich argumentierte Rechtsanwalt Schafer mit Blick auf den drohenden Landesverweis. Die zur Diskussion stehenden Delikte sind sogenannte Katalogtaten, die bei Ausländern grundsätzlich automatisch zu einem Landesverweis führen. In sehr engen Schranken ist es dem Gericht erlaubt, von diesem Automatismus abzuweichen, die Rede ist dann von einem Härtefall. «Es handelt sich eindeutig um einen Härtefall», so Schafer. Sein Klient sei in der Schweiz geboren, spreche Schweizerdeutsch und Französisch und sei vor allem angewiesen auf seine aktuelle Betreuung in der Schweiz. «Wird mein Klient ausgewiesen, so ist er nicht einmal fähig, sich ein Flugticket zu kaufen», so Schafer.

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