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«Mein Name ist Sieben, Null-Null-Sieben»

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Die Polizei brauche eine Gesetzesgrundlage, damit sie ihren Auftrag erfüllen kann, betonte der Sprecher der vorberatenden Kommission, Rudolf Vonlanthen (FDP, Giffers), zu Beginn der Debatte zur Revision des Kantonspolizeigesetzes. Die meisten Punkte seien eine Anpassung an übergeordnetes Recht oder an neue Entwicklungen. Es herrsche zwischen Regierung und Parlament Einigkeit bis auf einen Punkt: der Frage, ob sich der Polizist bei einem Einsatz namentlich vorstellen muss. Am Schluss entschied sich der Grosse Rat mit 57 zu 39 Stimmen bei einer Enthaltung für die Lösung der vorberatenden Kommission und gegen die Version des Staatsrats.

Einig sei man sich, so Vonlanthen, über die Notwendigkeit des Schutzes der Polizisten: «Die Polizei hat immer öfter schwierigere Aufgaben zu lösen, und sie werden in Zukunft nicht einfacher.» Sicherheitsdirektor Erwin Jutzet (SP) bestätigte: «Es gibt Drohungen und Beleidigungen. Polizisten werden angespuckt.»

Freie Wahl gefordert

Uneins ist man sich über die Identifikation: Der Staatsrat hatte vorgeschlagen, dass der Polizist generell seinen Namen angibt, und nur, wenn er Repressalien befürchtet, die Nummer. Die Kommission folgte einem Vorstoss von Nicolas Kolly (SVP, Essert) sowie Denis Grandjean (CVP, Le Crêt) und wollte die freie Wahl zwischen der Nennung der Nummer und des Namens.

Kolly betonte, die Verhinderung krimineller Taten müsse im Vordergrund stehen. Das Gefühl der Bedrohung sei subjektiv und unklar. Markus Ith (FDP, Murten) ergänzte, dass auch die Sicherheit der Beamten gewährleistet werden müsse. Er habe im Übrigen noch nie erlebt, dass sich ein Polizist sich bei ihm von sich aus mit dem Namen vorgestellt habe.

Zur Länge der Nummer

Im Laufe der Debatte zeigte sich, dass der Teufel im Detail der Nummer steckt. Der Kommission schwebt eine neue Matrikelnummer vor, sagte Sprecher Vonlanthen. «Eine kurze, zum Beispiel 007, kann sich jeder merken.» Der Staatsrat ging von der aktuellen, neunziffrigen Identifikationsnummer aus. Diese sei so lang, weder der Beamte noch der Bürger könne sich diese merken. Christa Mutter (Grüne, Freiburg) ergänzte, dass sich ein kontrollierter Bürger in der angespannten Situation die Nummer nicht mehr merken könne. Sie habe deshalb den Verdacht, dass es gerade darum gehe, die Identität des Polizisten zu verschleiern. Deshalb unterstütze sie die staatsrätliche Vorlage.

Auch eine Frage des Images

Für Jutzet war die Frage auch eine der Mentalität: Er wolle nicht, dass der Polizist zu einer reinen Nummer degradiert werde. In der Deutschschweiz sei es gar üblich, dass die Beamten eine Namenstafel tragen. «Wir wollen die Polizei nicht anonymisieren. Es ist wichtig, dass ein Beamter seinen Namen sagen kann.» Louis Duc (unabhängig, Forel) pflichtete ihm bei: «Die Möglichkeit, den Namen anzugeben, schafft eine Beziehung zwischen dem Polizisten und dem, der vor ihm steht.»

Mit Vermummungsverbot

Wenig Anlass zu Diskussionen gaben hingegen die Verschärfung der Strafen bei Fahren ohne Führerausweis, das Vermummungsverbot und das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände wie Petarden oder Baseballschläger an Versammlungen. Auf eine Nachfrage zum Vermummungsverbot stellte Jutzet allerdings klar, dass es nicht darum gehe, verhüllte muslimische Frauen an einer friedlichen Demonstration zu behelligen. Das Ziel seien organisierte Gewalttäter und die Verhinderung von Angriffen auf Menschen und Objekte.

Ermittlungen: Verdeckte Arbeit wird geregelt

D ie vorsorgliche verdeckte Polizeiarbeit, vor allem bei der Prävention von Pädophilie, wird seit 2010 kantonal geregelt. Diese Tatsache hat die Revision des Gesetzes über die Kantonspolizei ausgelöst. Für präventive Fahndung braucht es ernsthafte Anzeichen für eine Straftat und die Anordnung durch einen hohen Offizier. Die präventive verdeckte Ermittlung, in welcher der Polizist zum Beispiel in eine Organisation von Menschenhändlern eingeschleust wird, sei äusserst selten, sagte Staatsrat Erwin Jutzet. Vorbehalte kamen von seiner Partei, der SP. Andrea Burgener (Freiburg) warnte vor unberechtigten Verdächtigungen, zum Beispiel gegenüber Randständigen. Jutzet beruhigte sie: «Wir wissen um das Dilemma zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Sicherheit des Staates.» Die Polizei werde sich richtig zu entscheiden wissen, «wir wollen keinen Polizeistaat». fca

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