Geradezu rührend ist die Geschichte, die Peter F. Kopp im Kapitel «Spezielle Beziehungen zwischen Eigentümer und Dienstboten» von Antoine d’Appenthel, Herr zu Brünisberg, zu berichten weiss. Noch im vorgerückten Alter findet der Schriftsteller, Berufsmilitär, Friedensrichter und Richter am Gericht Tafers, dass seine Magd «eine Sünde wert» ist. Noch vor der Geburt des Kindes verlässt die verheiratete Frau ihre Stelle.
Nach dem Tod ihres Gatten – auf dessen Rückkehr aus dem Militärdienst sie gehofft hatte – kehrt sie nach Brünisberg zurück. Der Gutsherr bekennt sich zu seinem Kind. Ja noch mehr: Er strebt am Gericht in Tafers selbst einen Vaterschaftsprozess an und kämpft um die Anerkennung des Kindes als seinen Sohn. Er adoptiert ihn, gibt ihm seinen Namen und setzt ihn zu seinem Erben ein.
Nach Russland und Mexiko
Der Sohn zeigt sich aber nicht besonders dankbar. Offensichtlich ohne Einwilligung des Vaters heiratet er in Tafers eine bürgerliche Frau. Nach der Geburt seines zweiten Kindes macht er sich davon; zuerst nach Russland und dann nach Mexiko, wo die Familie d’Appenthel erlischt. ja