Autor: Irmgard Lehmann
Freiburg Die Broschüre lässt das Veterinäramt des Kantons Freiburg (VetA) in Zusammenarbeit mit den Gemeinden den Halterinnen und Haltern der 22 222 im Kanton offiziell registrierten Hunde gratis zukommen.
Für die Hosentasche
Auf 22 Seiten weist das Dokument des VetA auf die zentralsten Punkte des Hundehaltegesetzes wie Zucht, Kennzeichnung und Registrierung, Haftpflichtversicherung, Kantons- und Gemeindesteuer, Erziehung und Haltung, Hundeausbildnerinnen und -ausbildner und Bewilligungspflicht hin. Die Broschüre passe ohne weiteres in die Hosentasche, hielt das Veterinäramt in der Mitteilung vom Mittwoch weiter fest.
Streunende Hunde
Das Merkbüchlein erläutert ausserdem, welche Bestimmungen das Gesetz für streunende sowie für beissende Hunde und Problemhunde vorsieht.
Auf die Frage der Prävention und der Information wird ebenfalls eingegangen: Es besteht die Möglichkeit Sensibilisierungskurse zu besuchen, die von Hundeführerinnen und Hundeführern erteilt werden.
Ausbildung in Theorie und Praxis
Das VetA erinnert schliesslich daran, dass Personen, die bereits einen Hund (gehabt) haben und einen neuen erwerben möchten, einen praktischen Kurs innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb des Hundes absolvieren müssen.
Diese Pflicht gilt auch für Personen, die noch nie einen Hund gehabt haben; sie müssen eine zweiteilige Ausbildung absolvieren. Das heisst einen theoretischen Kurs machen, bevor sie den Hund zu sich nehmen, und einen praktischen Kurs innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb des Hundes.
Die Broschüre kann u. a. bei der Kantonspolizei, den Tierärzten und in Tierheimen und Hundeklubs bezogen oder heruntergeladen werden unter: http://admin.fr.ch/svet/ de/pub/hund/hundehaltergesetz.htm.