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Merkmale Tempo-30-Zone: Fussgängerstreifen verschwinden

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In Tempo-30-Zonen haben Fahrzeuglenkende gegenüber Fussgängern Vortritt. Durch die tiefere Geschwindigkeit soll es in den Zonen einfacher werden, die Strasse zu überqueren. «Die Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer soll gefördert werden», betonte Gemeindeingenieur Jean-Frédéric Python am Infoabend vom Mittwoch. Aus diesem Grund verlangt die Verordnung das Aufheben der Fussgängerstreifen. Es gilt Rechtsvortritt.

Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und die Verkehrshindernisse soll es für die Autolenker weniger attraktiv werden, Quartierstrassen als Abkürzung zu nutzen.

Im Kanton Freiburg gibt es bereits verschiedene Tempo-30-Zonen wie zum Beispiel im Kleinschönberg, in Gurmels oder in Murten. Auch in Schmitten ist zurzeit ein Projekt am Laufen, wie Jean-Pierre Fest vom kantonalen Tiefbauamt auf Anfrage der FN erklärt. ak

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