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Messerstecher muss 15 Jahre ins Gefängnis

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Lausanne26 Messerstiche versetzte ein Marokkaner der Frau, die ihn zurückgewiesen hatte. Auf offener Strasse, in Vuisternens-devant-Romont. Das Strafgericht des Glanebezirks verurteilte ihn zu 18 Jahren Haft, das Kantonsgericht reduzierte die Strafe auf 15 Jahre (siehe FN vom 15. Dezember 2009). Der Täter und die Staatsanwaltschaft rekurrierten gegen den Entscheid des Kantonsgerichts. Das Bundesgericht hat nun das Strafmass der Vorinstanz bestätigt. Der Marokkaner muss 15 Jahre ins Gefängnis.

Ein Experte hatte dem Täter eine leichte bis mittlere Verminderung der Schuldfähigkeit zugestanden. Dieser forderte eine Reduktion auf zehn Jahre Haft. Das Kantonsgericht hatte dem Angeschuldigten vorgehalten, sich seines labilen Zustands bewusst gewesen zu sein. Er hätte darum Hilfe suchen müssen. Es entschied auf leichte Verminderung der Schuldfähigkeit. Das Bundesgericht meint, diese Begründung habe nichts mit der Schuldfähigkeit zu tun. Dennoch sei der Entscheid «noch gerecht», wie es die Richter im vorgestern veröffentlichten Entscheid formulieren. Es liege im Ermessen der Richter, wie stark die Schuldfähigkeit das Strafmass beeinflusst.

Zurückgewiesen wird auch der Rekurs der Staatsanwaltschaft. Diese hatte die Tat als besonders schwer beurteilt und ging von einer lebenslänglichen Grundstrafe aus. Zwar sei die Tat äusserst brutal gewesen, dennoch sei sie juristisch «nur» als schwer einzustufen. 20 Jahre seien als Grundstrafe angemessen, halten die Bundesrichter fest. pj

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