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Messerstecher muss volle sechs Jahre absitzen

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Der Mann, der 2012 in Freiburg nach einem Streit einen Widersacher mit einem Bajonett lebensgefährlich verletzt hatte, muss nun doch die vollen sechs Jahre Haft absitzen, zu denen er erstinstanzlich verurteilt wurde (die FN berichteten).

Der Täter wurde 2013 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Dagegen rekurrierte er–mit Erfolg. Das Kantonsgericht verkürzte die Strafe auf viereinhalb Jahre. Dagegen ging wiederum die Staatsanwaltschaft in Berufung und erhielt im August vor Bundesgericht Recht. Die Bundesrichter rügten, das Kantonsgericht habe «Bundesrecht missachtet» und wiesen den Fall ans Kantonsgericht zurück.Nun hat das Kantonsgericht sein Urteil revidiert und bestätigt die Verurteilung des Mannes zu sechs Jahren Haft. Zudem muss er seinem Opfer ein Schmerzensgeld von 20 000 Franken bezahlen. bearbeitet von mos/FN

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